MASSNAHME
Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19 Hilfsmaßnahmen des Bundes
Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19 Hilfsmaßnahmen des Bundes, welche über die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) abgewickelt werden
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Garantien
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurde plangemäß durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung der Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen.
Erläuterung der Entwicklung
Die erforderlichen Bundesmittel für die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurden fristgerecht angewiesen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Fixkostenzuschüsse (FKZ I und FKZ 800.000)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Die Bundesmittel wurden entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Abwicklung der Fixkostenzuschüsse gemäß Richtlinien.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Abwicklung der Fixkostenzuschüsse gemäß Richtlinien.
Erläuterung der Entwicklung
Die Abwicklung der Fixkostenzuschüsse erfolgte gemäß den Richtlinien entsprechend den COFAG-Ziehungen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Standortsicherungszuschuss
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jahr 2022 wurden keine Standortsicherungszuschüsse beantragt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Abwicklung des Standortsicherungszuschusses gemäß Richtlinien.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung der Abwicklung des Standortsicherungszuschusses gemäß Richtlinien.
Erläuterung der Entwicklung
Anträge auf Gewährung von Standortsicherungszuschüssen waren bis zum 31.8.2021 einzubringen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Verlustersatz/Ausfallbonus
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Die Bundesmittel wurden entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Abwicklung des Verlustersatzes/des Ausfallbonus gemäß Richtlinien.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Abwicklung des Verlustersatzes/des Ausfallbonus gemäß Richtlinien.
Erläuterung der Entwicklung
Die Abwicklung des Verlustersatzes/Ausfallbonus erfolgte gemäß den Richtlinien entsprechend den COFAG-Ziehungen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Lockdownumsatzersatz (I direkt und II indirekt)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Die Bundesmittel wurden entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Abwicklung des Lockdownumsatzersatzes gemäß Richtlinien.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Fortführung der Abwicklung des Lockdownumsatzersatzes gemäß Richtlinien.
Erläuterung der Entwicklung
Die Abwicklung des Lockdownumsatzersatzes erfolgte gemäß den Richtlinien entsprechend den COFAG-Ziehungen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze