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MASSNAHME

Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19 Hilfsmaßnahmen des Bundes

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Garantien

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurde plangemäß durchgeführt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen.

Erläuterung der Entwicklung

Die erforderlichen Bundesmittel für die Abwicklung der Schadloshaltung der COFAG für Haftungen gemäß den Garantie-Richtlinien für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für große Unternehmen wurden fristgerecht angewiesen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Fixkostenzuschüsse (FKZ I und FKZ 800.000)

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Bundesmittel wurden entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung der Fixkostenzuschüsse gemäß Richtlinien.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung der Fixkostenzuschüsse gemäß Richtlinien.

Erläuterung der Entwicklung

Die Abwicklung der Fixkostenzuschüsse erfolgte gemäß den Richtlinien entsprechend den COFAG-Ziehungen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Standortsicherungszuschuss

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Im Jahr 2022 wurden keine Standortsicherungszuschüsse beantragt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung des Standortsicherungszuschusses gemäß Richtlinien.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Abwicklung des Standortsicherungszuschusses gemäß Richtlinien.

Erläuterung der Entwicklung

Anträge auf Gewährung von Standortsicherungszuschüssen waren bis zum 31.8.2021 einzubringen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Verlustersatz/Ausfallbonus

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Bundesmittel wurden entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung des Verlustersatzes/des Ausfallbonus gemäß Richtlinien.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Abwicklung des Verlustersatzes/des Ausfallbonus gemäß Richtlinien.

Erläuterung der Entwicklung

Die Abwicklung des Verlustersatzes/Ausfallbonus erfolgte gemäß den Richtlinien entsprechend den COFAG-Ziehungen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Lockdownumsatzersatz (I direkt und II indirekt)

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Bundesmittel wurden entsprechend den COFAG-Ziehungen termingerecht zur Verfügung gestellt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abwicklung des Lockdownumsatzersatzes gemäß Richtlinien.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Fortführung der Abwicklung des Lockdownumsatzersatzes gemäß Richtlinien.

Erläuterung der Entwicklung

Die Abwicklung des Lockdownumsatzersatzes erfolgte gemäß den Richtlinien entsprechend den COFAG-Ziehungen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze