MASSNAHME
Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Berichte der Alterssicherungskommission.
Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Berichte der Alterssicherungskommission.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Langfristprognose
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Langfristprognose lag im November 2021 vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
25.7.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Novelle des Alterssicherungskommissions-Gesetzes (BGBl. I Nr. 84/2020) tritt in Kraft, wonach der Termin für die Vorlage der Langfristprognose vom 30. November 2020 auf den 31.3.2021 verschoben wurde.
Zielzustand (Datum)
31. März 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Langfristprognose liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Mit BGBl. I Nr.45/2021 wurde das Alterssicherungskommissions-Gesetz um den § 14 Abs. 3 erweitert. Daraus ergeht, dass die Alterssicherungskommission bis 30. November 2021 Bericht zu erstatten hat. Dieser Bericht wurde zeitgerecht vorgelegt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze