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WIRKUNGSZIEL

Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters

2021
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Vorrangig sollen die im Budgetbegleitgesetz 2011 (Härtefallregelung), 2. Stabilitätsgesetz 2012 (Anhebung des Tätigkeitsschutzes, Verschärfung bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Kontoerstgutschrift) und dem Sozialrechtsänderungsgesetz 2012 (Rehabilitationsgeld, Rehabilitation vor Pension) gesetzten Maßnahmen den versicherten Personen erlauben, länger im Arbeitsprozess zu verbleiben und somit einen ausreichenden Pensionsanspruch zu erwerben. Weitere Impulse ergaben sich aus dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016: Beitragshalbierung bei Aufschub des Pensionsantritts, Verbesserung im Ausgleichszulagen (AZ)-Recht für Pensionsberechtigte mit einem Versicherungsverlauf von mehr als 30 Beitragsjahren sowie ab 1.1. 2020 auch bei einem Versicherungsverlauf von mehr als 40 Beitragsjahren (Ausgleichzulagenbonus, Pensionsbonus).