MASSNAHME
Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen
Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abschluss von Zuschussverträgen gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Mit der ÖBB-Infrastruktur AG bestehen weiterhin die im März 2020 abgeschlossenen Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur für die Rahmenplanperiode 2018-2023.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.03.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit der ÖBB-Infrastruktur AG bestehen seit März 2020 die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur für die Rahmenplanperiode 2018-2023. Die Zuschussverträge sind gemäß Bundesbahngesetz jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Vertragszeitraum anzupassen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden im Jahr 2021 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2021-2026 abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.
Erläuterung der Entwicklung
Da im November 2021 bereits der Rahmenplan 2022-2027 beschlossen wurde und zu diesem Zeitpunkt die im Juli 2021 begonnene Einvernehmensherstellung zu den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2021-2026 noch im Laufen war, wurden die Zuschussvertragsentwürfe auf die Rahmenplanperiode 2022-2027 angepasst und die Einvernehmensherstellung auf dieser Grundlage fortgesetzt. Die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2021-2026 werden im Jahr 2022 abgeschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG und Privatbahnen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Neuverträge mit den Privatbahnen wurden spätestens mit Beginn 2021 abgeschlossen. Teilweise war aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ein Abschluss von Übergangsverträgen mit einer kürzeren Laufzeit als 10 Jahren angebracht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Abgeschlossene Neuverträge mit einer Laufzeit von zumeist 10 Jahren mit der ÖBB-PV AG.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss von Neuverträgen mit einer Laufzeit von zumeist 10 Jahren im Bereich der Privatbahnen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Systemumstellung auf neue Verkehrsdiensteverträge konnte somit abgeschlossen werden. Aufgrund der Notwendigkeit, Leistungsausweitungen im Schienenpersonenverkehr umzusetzen, werden die Möglichkeiten zu Vertragsanpassungen oder ggf. Neuabschlüssen laufend evaluiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze