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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Mobilität v. Menschen und Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer u. wirtschaftl. Nachhaltigkeit

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Umfeld des Wirkungsziels sind betreffend das Evaluierungsjahr 2021 keine wesentlichen internen Änderungen betreffend die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen zu verzeichnen, welche die intendierte Zielsetzung maßgeblich beeinflusst hätten. Die Corona-Pandemie war im Hinblick auf die Erreichung der Wirkungsziele jedoch auch 2021 weiterhin ein wesentlicher externer Einflussfaktor. Die kontinuierliche Umsetzung der gewählten Maßnahmen, wie „Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur“, die „Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität“ sowie die im BVA 2021 neu aufgenommene Maßnahme „Einführung KlimaTickets“, leistet einen positiven Beitrag zur Zielerreichung.

Im Rahmen der Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten konnte die Mobilität gesichert werden. Zur Aufrechterhaltung bisher eigenwirtschaftlicher Leistungen, die aufgrund der coronabedingten Nachfragerückgänge von einer Einstellung bedroht waren, wurden darüberhinausgehend Bestellungen in Form von Notvergaben vorgenommen.

Zu den wesentlichsten Herausforderungen im Umfeld des Wirkungsziels 2 gehört, neben der leistungsfähigen, sicheren sowie ökologisch nachhaltigen Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern, der Infrastrukturausbau zur nachhaltigen Bewältigung des Verkehrsaufkommens. Die Vorhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sowie die nachhaltige Steuerung des Verkehrsaufkommens unter Veränderung des Modalsplits zu Gunsten umweltgerechter Verkehrsträger sind aus ökologischer und gesellschaftspolitischer Sicht zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich notwendig. Die Gewährleistung der Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Einführung neuer, umweltfreundlicher Mobilitätsformen und dem verkehrspolitischen Schwerpunkt der Förderung des öffentlichen Verkehrs ist eine Kernaufgabe des Ressorts. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Gültigkeitsstart des KlimaTickets Österreich am 26.10.2021 sowie der flächendeckenden Einführung regionaler KlimaTickets in ganz Österreich mit 1.1.2022 ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Bereich der Tarife gesetzt. Durch die flächendeckende Einführung von Jahresnetzkarten können ganzheitliche Verkehrsangebote zu attraktiven, sozial verträglichen Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr genutzt werden. Darüber hinaus führt eine zu erwartende, stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch attraktive Tarife auch zu einer besseren Nutzung der öffentlichen Investitionen in Angebotsverbesserung und Infrastrukturausbau.

Ein besonderes Anliegen des Wirkungsziels 2 ist die Forcierung des öffentlichen Verkehrs zum Schutz und Bewahrung der heimischen Lebensgrundlagen und der natürlichen Ressourcen sowie zur Intensivierung des Klimaschutzes. Eine wesentliche Maßnahme zur Ökologisierung des Straßengüterverkehrs stellt die Förderung des Umstiegs auf emissionsärmere Lastkraftwagen dar. Diese Zielsetzung wird durch die Ausgestaltung des fahrleistungsabhängigen Mautsystems für Fahrzeuge über 3,5 t hzG verfolgt, u. a. indem die externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung in unterschiedlicher Höhe je nach EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs angelastet werden. Der bereits in den letzten Jahren erfolgte starke Anstieg des Anteils der Fahrzeuge mit der umweltfreundlichsten EURO-Emissionsklasse VI auf dem mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz zeigt, dass diese Maßnahme wirkungsvoll, zielgerichtet und effektiv ist und belegt die positive Entwicklung der diesbezüglichen Kennzahl. Die positive Entwicklung der Vorjahre setzte sich auch im weiterhin von der Corona-Pandemie beeinflussten Jahr 2021 fort.

Das gute Resultat in diesem Bereich wird einerseits durch die durchwegs positive Entwicklung der gewählten Indikatoren bestätigt und zeigt auf der anderen Seite, dass die richtigen Maßnahmen gesetzt wurden, unter anderem im Zusammenhang mit der Leistungsoptimierung durch den Abschluss neuer Verkehrsdiensteverträge. Der Einsatz moderner Wagengarnituren, die Ausweitung des Qualitätsmanagementsystems, der laufende Ausbau und Verbesserung der Infrastruktur (Beschleunigungsmaßnahmen, Elektrifizierung) tragen zur Sicherung der Mobilität bei und spielen eine tragende Rolle bei der Etablierung und Aufrechterhaltung eines performanten Verkehrssystems.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatten zwangsläufig Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Durch die Maßnahmen des BMK konnte die unumgänglich notwendige Mobilität für systemrelevante Personengruppen sichergestellt werden. Als Auswirkung der Corona-Krise ergibt sich jedoch insgesamt ein Rückgang der absolvierten Personenkilometer.

Um den Schienenverkehr in der Corona-Pandemie zu unterstützen wurde das Wegeentgelt-Trasse („Schienenmaut“) für den Güterverkehr und den eigenwirtschaftlichen Personenverkehr für das gesamte Jahr 2021 ausgesetzt.
Im Güterverkehr wurden darüber hinaus im Jahr 2021 im Rahmen des SGV-Programms erhöhte Fördersätze für den kombinierten Verkehr und den Einzelwagenverkehr fortgeführt. Im Jahr 2021 stieg der Schienengüterverkehr daher gegenüber dem Jahr 2020 an.

Das Wirkungsziel trägt insbesondere zu den SDG-Unterzielen 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“, 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“, 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“ und 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ bei. Durch den Ausbau und die Förderung des öffentlichen Verkehrs wird ein wesentlicher Beitrag zu einer umweltschonenden und leistbaren Mobilität für Alle erbracht und dies trägt zur Stärkung und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich bei. Zudem leistet die Maßnahme „Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität“ einen Beitrag zum SDG-Unterziel 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“. Der im Rahmen dieser Maßnahme gewährte Mauttarifbonus für emissionsfreie Schwerfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, der mit 1.9.2021 von 50 % auf 75 % erhöht wurde, schafft Anreize zum Umstieg auf emissionsfreie Schwerfahrzeuge, wodurch direkte Emissionen u. a. an klimaschädlichen Treibhausgasen vermieden werden.