Im Umfeld des Wirkungsziels sind betreffend das Evaluierungsjahr 2022 keine wesentlichen internen Änderungen betreffend die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen zu verzeichnen, welche die intendierte Zielsetzung maßgeblich beeinflusst hätten. Die Corona-Pandemie war im Hinblick auf die Erreichung der Wirkungsziele auch 2022 weiterhin ein externer Einflussfaktor, wobei die Auswirkungen jedoch schon weitgehend abgeschwächt waren. Die kontinuierliche Umsetzung der gewählten Maßnahmen, wie „Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur“, die „Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität“ sowie die Maßnahme „Klimaticket“, leisten einen positiven Beitrag zur Zielerreichung.
Im Rahmen der Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten konnte die Mobilität gesichert werden. 2022 wurden bereits Maßnahmen zum Abschluss von Nachfolgeverträgen bzw. zum Neuabschluss von Verträgen aufgrund geänderter Prämissen eingeleitet. Damit soll das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) weiter ausgebaut werden.
Zu den wesentlichsten Herausforderungen im Umfeld des Wirkungsziels 2 gehört, neben der leistungsfähigen, sicheren sowie ökologisch nachhaltigen Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern, der Infrastrukturausbau zur nachhaltigen Bewältigung des Verkehrsaufkommens. Die Vorhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sowie die nachhaltige Steuerung des Verkehrsaufkommens unter Veränderung des Modalsplits zu Gunsten umweltgerechter Verkehrsträger sind aus ökologischer und gesellschaftspolitischer Sicht zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich notwendig. Die Gewährleistung der Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Einführung neuer, umweltfreundlicher Mobilitätsformen und dem verkehrspolitischen Schwerpunkt der Förderung des öffentlichen Verkehrs ist eine Kernaufgabe des Ressorts. In diesem Zusammenhang wurde mit dem Gültigkeitsstart des KlimaTickets Österreich am 26.10.2021 sowie der flächendeckenden Einführung regionaler KlimaTickets in ganz Österreich mit 1.1.2022 ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs im Bereich der Tarife gesetzt. Durch die flächendeckende Einführung von Jahresnetzkarten können ganzheitliche Verkehrsangebote zu attraktiven, sozial verträglichen Fahrpreisen sowie konkurrenzfähigen Fixkosten als klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr genutzt werden. Die Erwartungen der KlimaTicket Reform wurden übertroffen. Die Anzahl der aktiven KlimaTicket Ö lag Ende 2022 mit rund 215.000 Kund:innen bereits 95% über den initialen Simulationen. Der Kund:innenstamm des KlimaTicket Ö geht somit bereits deutlich über die bisherigen „Vielfahrer:innen“ des öffentlichen Verkehrs hinaus. Mit Ende 2022 zählten bereits rund 14,6% aller in Österreich lebenden Menschen zu österreichweiten oder regionalen Stammkund:Innen des Öffentlichen Verkehrs. Auch die Ergebnisse erster Kund:innenbefragungen sind sehr positiv. Zum Beispiel geben 40% der befragten KlimaTicket Österreich oder regionalen KlimaTicket Besitzer:innen an, ihr Mobilitätsverhalten gegenüber dem Vorjahr bereits weg vom Auto hin zum klimafreundlichen öffentlichen Verkehr verändert zu haben. 19% geben sogar eine starke Mobilitätsänderung an. Darüber hinaus führt eine zu erwartende, stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch attraktive Tarife auch zu einer besseren Nutzung der öffentlichen Investitionen in Angebotsverbesserung und Infrastrukturausbau.
Ein besonderes Anliegen des Wirkungsziels 2 ist die Forcierung des öffentlichen Verkehrs zum Schutz und Bewahrung der heimischen Lebensgrundlagen und der natürlichen Ressourcen sowie zur Intensivierung des Klimaschutzes. Eine wesentliche Maßnahme zur Ökologisierung des Straßengüterverkehrs stellt die Förderung des Umstiegs auf emissionsärmere Lastkraftwagen dar. Diese Zielsetzung wird durch die Ausgestaltung des fahrleistungsabhängigen Mautsystems für Fahrzeuge über 3,5 t hzG verfolgt, u. a. indem die externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung in unterschiedlicher Höhe je nach EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs angelastet werden. Der bereits in den letzten Jahren erfolgte starke Anstieg des Anteils der Fahrzeuge mit der umweltfreundlichsten EURO-Emissionsklasse VI auf dem mautpflichtigen österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz zeigt, dass diese Maßnahme wirkungsvoll, zielgerichtet und effektiv ist und belegt die positive Entwicklung der diesbezüglichen Kennzahl. Die positive Entwicklung der Vorjahre setzte sich auch im Jahre 2022 fort.
Das gute Resultat in diesem Bereich wird einerseits durch die grundsätzlich positive Entwicklung der gewählten Indikatoren bestätigt und zeigt auf der anderen Seite, dass die richtigen Maßnahmen gesetzt wurden, unter anderem im Zusammenhang mit der Leistungsoptimierung durch den Abschluss neuer Verkehrsdiensteverträge. Der Einsatz moderner Wagengarnituren, die Ausweitung des Qualitätsmanagementsystems, der laufende Ausbau und Verbesserung der Infrastruktur (Beschleunigungsmaßnahmen, Elektrifizierung) tragen zur Sicherung der Mobilität bei und spielen eine tragende Rolle bei der Etablierung und Aufrechterhaltung eines performanten Verkehrssystems.
Als Auswirkung der Corona-Krise ergibt sich jedoch insgesamt ein Rückgang der absolvierten Personenkilometer im Vergleich zum Niveau vor der Corona-Pandemie, der auch noch 2022 feststellbar war. Es hat sich nunmehr gezeigt, dass sich die Nachfrage (Pkm) im Jahr 2022 nun wieder etwas erholt hat, das Vor-COVID-19-Niveau aber noch nicht wieder erreicht wurde.
Um den Schienenverkehr in der Corona-Pandemie zu unterstützen, wurde im ersten Halbjahr (1.1. bis 30.6.2022) das Wegeentgelt-Trasse („Schienenmaut“) für den Güterverkehr und den eigenwirtschaftlichen Personenverkehr ausgesetzt. Im 2. Halbjahr (1.7. bis 31.12.2022) wurde die Schienenmaut für das Marktsegment „manipulierter Verkehr“ (Kombinierter Verkehr und Einzelwagenverkehr) um 50% abgesenkt. Darüber hinaus wurden im Schienengüterverkehr im Jahr 2022 im Rahmen des SGV-Programms die 2021 geltenden, erhöhte Fördersätze für den kombinierten Verkehr und den Einzelwagenverkehr fortgeführt.
Das Wirkungsziel trägt insbesondere zu den SDG-Unterzielen 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“, 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“, 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“ und 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ bei. Durch den Ausbau und die Förderung des öffentlichen Verkehrs wird ein wesentlicher Beitrag zu einer umweltschonenden und leistbaren Mobilität für Alle erbracht und dies trägt zur Stärkung und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich bei. Zudem leistet die Maßnahme „Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität“ einen Beitrag zum SDG-Unterziel 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“. Der im Rahmen dieser Maßnahme gewährte Mauttarifbonus für emissionsfreie Schwerfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, der mit 1.9.2021 von 50 % auf 75 % erhöht wurde, schafft Anreize zum Umstieg auf emissionsfreie Schwerfahrzeuge, wodurch direkte Emissionen u. a. an klimaschädlichen Treibhausgasen vermieden werden. Der Mauttarifbonus von 75 % galt auch im Jahre 2022.