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MASSNAHME

Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen

2021
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abschluss von Zuschussverträgen gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Mit der ÖBB-Infrastruktur AG bestehen weiterhin die im März 2020 abgeschlossenen Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur für die Rahmenplanperiode 2018-2023.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.03.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mit der ÖBB-Infrastruktur AG bestehen seit März 2020 die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur für die Rahmenplanperiode 2018-2023. Die Zuschussverträge sind gemäß Bundesbahngesetz jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Vertragszeitraum anzupassen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden im Jahr 2021 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2021-2026 abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.

Erläuterung der Entwicklung

Da im November 2021 bereits der Rahmenplan 2022-2027 beschlossen wurde und zu diesem Zeitpunkt die im Juli 2021 begonnene Einvernehmensherstellung zu den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2021-2026 noch im Laufen war, wurden die Zuschussvertragsentwürfe auf die Rahmenplanperiode 2022-2027 angepasst und die Einvernehmensherstellung auf dieser Grundlage fortgesetzt. Die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2021-2026 werden im Jahr 2022 abgeschlossen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht

Meilenstein: Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG und Privatbahnen

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Neuverträge mit den Privatbahnen wurden spätestens mit Beginn 2021 abgeschlossen. Teilweise war aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ein Abschluss von Übergangsverträgen mit einer kürzeren Laufzeit als 10 Jahren angebracht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Abgeschlossene Neuverträge mit einer Laufzeit von zumeist 10 Jahren mit der ÖBB-PV AG.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Abschluss von Neuverträgen mit einer Laufzeit von zumeist 10 Jahren im Bereich der Privatbahnen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Systemumstellung auf neue Verkehrsdiensteverträge konnte somit abgeschlossen werden. Aufgrund der Notwendigkeit, Leistungsausweitungen im Schienenpersonenverkehr umzusetzen, werden die Möglichkeiten zu Vertragsanpassungen oder ggf. Neuabschlüssen laufend evaluiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze