Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Umsetzung des Programms für ländliche Entwicklung im Übergangsjahr 2021

Fortgeführte Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 im Übergangsjahr 2021

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Auszahlung jährlich geplanter Mittel für Flächen- und Nichtflächenbereich gemäß Finanzplan Programm LE 2014-2020 für 2020

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die Auszahlungen konnten im Flächenbereich wie geplant vorgenommen werden. Dabei kamen für das Agrarumweltprogramm ÖPUL insgesamt (EU-, Bundes- und Landesmittel) 436,8 Mio. Euro zur Auszahlung und für die Gebiete mit Benachteiligungen 255,3 Mio. Euro. Die Auszahlungen für die Projektmaßnahmen verteilten sich über das gesamte Jahr 2021 und beliefen sich insgesamt auf 419,4 Mio. Euro.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Umsetzung des Programms LE 2014-2020 läuft plangemäß und die Programmänderung für das Übergangsjahr 2021 ist bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Die Auszahlung der jährlich geplanten Mittelvolumina für den Flächen- und Nichtflächenbereich haben gemäß Finanzplan des Programms LE 2014-2020 für das Jahr 2020 stattgefunden.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2021 konnten die Auszahlungen entsprechend den Planungen vorgenommen werden. Mit der planmäßigen Durchführung können stabile Rahmenbedingungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt werden. Besondere Bedeutung haben die Zahlungen für das Erreichen der Umweltziele und der Sicherung der Bewirtschaftung von Gebieten mit Benachteiligungen (vor allem Berggebiete). Sie sind zudem zentral, um die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft auszubauen und die Wertschöpfung zu steigern. Bei den Projektmaßnahmen gehen die direkten Wirkungen weit über die Land- und Forstwirtschaft hinaus. Beispielsweise wird mit Infrastrukturen der ländliche Raum insgesamt gestärkt, oder die ländlichen Akteure mit Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen oder soziale Vorhaben.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Genehmigung der LE-Programmänderung für das Übergangsjahr/die Übergangsjahre bei der Europäischen Kommission

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die LE-Programmänderung für die beiden Übergangsjahre 2021 und 2022 wurde von der Europäischen Kommission genehmigt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Vorschlag für die Übergangsverordnung liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Mai 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Gemäß der im Entwurf vorliegenden EU-Übergangsverordnung sind die Programme für ländliche Entwicklung für ein Jahr bzw. eventuell für zwei Jahre zu verlängern. Die Verlängerung muss im Zuge einer Programmänderung bei der Europäischen Kommission beantragt und von dieser genehmigt werden.

Erläuterung der Entwicklung

Die Genehmigung der Programmänderung erfolgte mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission C(2021) 6582 final vom 2. September 2021.

Diese Programmänderung war in erster Linie deshalb erforderlich, weil der Rat und das Europäische Parlament vor dem Hintergrund von Verzögerungen im Rechtssetzungsprozess für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 mit der Übergangsverordnung festgelegt haben, dass die Vorschriften des GAP-Rahmens für den Zeitraum 2014 bis 2020 auch in den beiden darauffolgenden Übergangsjahren angewendet werden sollen.

Insgesamt wurde das österreichische Programm mit dieser Änderung um 2.794,4 Mio. Euro aufgestockt, davon 1.155,1 Mio. Euro aus dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums), 344,4 Mio. Euro aus dem EURI (Europäisches Recovery Instrument) und mit 1.294,9 Mio. Euro nationalen Mitteln (Bundes- und Landesmittel).

Das Programm LE 2014–2020 umfasst nun auch die beiden Übergangsjahre 2021 und 2022 sowie im Rahmen der n+3 Regel auch den Ausfinanzierungszeitraum bis 2025. Damit werden ab dem Jahr 2023 der zukünftige GAP-Strategieplan 2023–2027 und das Programm LE 2014–2020 parallel umgesetzt werden. Für die Beantragung werden dafür auf der Ebene der Vorhabensarten sogenannte cut-off-Dates definiert werden, um eine eindeutige Zuordnung der Anträge zu den jeweiligen Instrumenten sicherzustellen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze