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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie der Breitbandverfügbarkeit

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 2 wurde – bezogen auf den im Jahr 2021 angestrebten Erfolg – zur Gänze erreicht. Die Kennzahlen „Produktionswert der Landwirtschaft“, „Entwicklung der Agrarausfuhren“ und „Landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Investitionsförderung“ sowie „Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Breitband-Zugangsnetzen“ wurden überplanmäßig erreicht. Die Kennzahl „Entwicklung der Biodiversitätsflächen in der landwirtschaftlich genutzten Fläche“ wurde überwiegend erreicht, langfristig ist aber ein positiver Trend zu erkennen, der durch den zukünftigen GAP-Strategieplan ab 2023 verstärkt wird. Die gesetzten Maßnahmen unterstützen die Erreichung des angestrebten Erfolgs des Wirkungsziels 2. Die Maßnahme „Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung“ wurde überplanmäßig erreicht; zur Gänze erreicht wurden die Maßnahmen „Fortgeführte Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2020 im Übergangsjahr 2021“ sowie „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP“. Die Maßnahme „Rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur GAP nach 2020“ wurde inhaltlich zur Gänze erreicht, wird allerdings mit „überwiegend erreicht“ beurteilt, da die Meilensteine aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der politischen Einigung auf EU-Ebene erst verspätet umgesetzt werden konnten. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen konnten insbesondere auf den Meilenstein „Exportinitiative Agrar/Lebensmittel (Fortsetzung)“ der Maßnahme „Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung von Strategien für alle Produktionsbereiche sowie Forcierung der Exportchancen und Abbau der Exportbarrieren“ festgestellt werden. Nichtsdestotrotz wurden die zur Verfügung stehenden Rahmenbedingungen bestmöglich genutzt und die in diesem Meilenstein gesetzten Ziele überwiegend erreicht. Die Maßnahme „Stimulierung des Breitbandausbaus mit dem Ziel des flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung des Ausbaus in Gebieten mit Marktversagen“ konnte aufgrund zeitlicher Verzögerungen beim Abschluss des offiziellen Notifikationsverfahrens bei der Europäischen Kommission die gesetzten Erwartungen 2021 nur überwiegend erreichen; mittlerweile wurden die beihilferechtlichen Grundlagen zu den Förderungsinstrumenten der Initiative Breitband Austria 2030 am 22. März 2022 allerdings erlassen und die ersten Förderungsausschreibungen sind gestartet.

Österreich verfolgt bereits seit langem den Weg einer regionalen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Produktionsweise und schafft so die Basis zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, zur Sicherung einer flächendeckenden landwirtschaftlichen und biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung, insbesondere in den Berg- und benachteiligten Gebieten sowie zur Stärkung der ländlichen Räume. Damit wird insbesondere zu den SDG-Unterzielen 2.4, 13.1 und 13.2 sowie 15.4 ein wesentlicher Beitrag geleistet.

Dieser erfolgreiche Weg wird weitergeführt. Nach intensiven Verhandlungen und einem umfangreichen Stakeholderprozess hat sich die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 geeinigt. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik bringt ein Plus von 35 Millionen Euro an EU-Mitteln für die gesamte Periode. Insgesamt stehen mehr Mittel für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verfügung.

Die nationale Umsetzung erfolgt erstmals über den sogenannten GAP-Strategieplan, der Ende 2021 an die Europäische Kommission zur Genehmigung übermittelt wurde. Die Bäuerinnen und Bauern profitieren ebenso wie kleinstrukturierte Betriebe, die Bio-Landwirtschaft und die Forstwirtschaft. Verbesserungen gibt es auch für die Bereiche Umwelt und Klima sowie Tierwohl.

Zudem wurden auf Bundesebene verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich zu unterstützen, die COVID-19 Folgen abzufedern. Unter anderem wurde
– der Corona Hilfsfonds geschaffen, der mit zwei Instrumenten arbeitet: es werden bis zu 100 %ige Überbrückungsgarantien für Kredite vergeben sowie Fixkostenzuschüsse zur Deckung von COVID-19 bedingten Fixkosten;
– der Härtefallfonds geschaffen, ein Sicherheitsnetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietern, verursacht durch die COVID-19-Pandemie;
– die Investitionsprämie ermöglicht, in Form von nicht rückzahlbaren, steuerfreien Zuschüssen für Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen;
– der Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft zur Abfederung der wirtschaftlichen Verluste und Sicherung der Liquidität von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geschaffen, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern und von den dortigen Schließungen von Umsatzeinbußen betroffen sind.

Einen bedeutenden Beitrag zur Wirkungszielerreichung nimmt zudem die Breitbandstrategie 2030 ein. Um Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität langfristig zu sichern und auszubauen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union weiterzuentwickeln. Im Bereich der Kommunikationsinfrastruktur – dem Fundament der Digitalisierung – sollen bis 2030 flächendeckend feste und mobile Gigabit-fähige Anschlüsse verfügbar sein. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Datenverbindungen in allen Regionen trägt insbesondere auch zur Chancengleichheit zwischen Stadt und Land bei; das ist für die Wirtschaft ebenso wichtig wie für die Bürgerinnen und Bürger. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig eine funktionierende digitale Infrastruktur für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben ist und beim Ausbau dieser Infrastruktur wurden in den letzten Jahren gute Fortschritte gemacht: die Verfügbarkeit an Gigabit-fähigen Anschlüssen der Haushalte (≥ 1.000 Mbit/s) anhand leistungsfähiger Breitbandnetze – eingeführt beginnend per 2020 als neue Berichtskategorie – stieg bis zum Ende des Jahres 2021 auf 57 Prozent (Datenstand: 4. Quartal 2021). Die Kennzahl präsentiert sich deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 70 Prozent – siehe Ausführungen im Länderbericht Österreich 2022 der Europäischen Kommission, Anhang 8 „Digitaler Wandel“. Dies begründet sich unter anderem in einer überaus geringen Nachfrage an ultra-schnellen sowie Gigabit-fähigen Anschlüssen der Vorperioden.

Infolge der angestrebten Förderung zur Errichtung passiver physischer Breitband-Infrastrukturen ergibt sich weiter ein direkter Zusammenhang mit der SDG-Zielsetzung 9.c, um den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich zu erweitern sowie anzustreben, und so einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen (konkreter Indikator: Anteil der Internet-Nutzung durch die betreffende Bevölkerung).