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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Entwicklung moderner und vitaler ländlicher Regionen sowie der Breitbandverfügbarkeit

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Durch die am 17. Juli 2022 ausgegebene Bundesministeriengesetz-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 98/2022, wurden Aufgabenbereiche dieses Wirkungsziels an andere Ressorts übertragen. Davon betroffen sind die Wirkungskennzahl 42.2.5 „Verfügbarkeit von Gigabit-fähigen Breitband-Zugangsnetzen“ und die zugehörige Maßnahme 5 im Globalbudget 42.05 „Stimulierung des Breitbandausbaus mit dem Ziel des flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung des Ausbaus in Gebieten mit Marktversagen“ (Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen) sowie des Weiteren die Maßnahme 2 „Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung“ im Globalbudget 42.04 (Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes).

Das Wirkungsziel 2 wurde – bezogen auf den im Jahr 2022 angestrebten Erfolg – zur Gänze erreicht. Die Kennzahlen „Produktionswert der Landwirtschaft“, „Entwicklung der Agrarausfuhren“ und „Landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Investitionsförderung“ wurden überplanmäßig erreicht. Die Kennzahl „Entwicklung der Biodiversitätsflächen in der landwirtschaftlich genutzten Fläche“ wurde überwiegend erreicht und es ist ein positiver Trend zu erkennen, der durch den zukünftigen GAP-Strategieplan ab 2023 verstärkt wird. Die gesetzten Maßnahmen unterstützen die Erreichung des angestrebten Erfolgs des Wirkungsziels 2: die Maßnahme „Fortgeführte Umsetzung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2020 im Übergangsjahr 2022“ wurde überwiegend erreicht; die Maßnahmen „Vorbereitung Umsetzung österreichischer GAP-Strategieplan 2023–2027“ und „Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung von Strategien für alle Produktionsbereiche sowie Forcierung der Exportchancen und Abbau der Exportbarrieren“ wurden zur Gänze erfüllt. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen konnten insbesondere auf den Meilenstein „Exportinitiative Agrar/Lebensmittel (Fortsetzung)“ der letztgenannten Maßnahme festgestellt werden. Nichtsdestotrotz wurden die zur Verfügung stehenden Rahmenbedingungen bestmöglich genutzt und die in diesem Meilenstein gesetzten Ziele zur Gänze erreicht. Vollständig umgesetzt wurden auch die Maßnahmen „Rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur GAP nach 2022“ sowie „Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung“.

Österreich verfolgt bereits seit langem den Weg einer regionalen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Produktionsweise und schafft so die Basis zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, zur Sicherung einer flächendeckenden landwirtschaftlichen und biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung, insbesondere in den Berg- und benachteiligten Gebieten, sowie zur Stärkung der ländlichen Räume. Damit wird vornehmlich zu den SDG-Unterzielen 2.4, 13.1 und 13.2 sowie 15.4 ein wesentlicher Beitrag geleistet.

Dieser erfolgreiche Weg wird weitergeführt: mit Durchführungsbeschluss C(2022)6490 vom 13. September 2022 erfolgte nach einem umfassenden Beteiligungsprozess die Genehmigung des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027 durch die Europäische Kommission. Der GAP-Strategieplan ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum. Er zielt auf die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und die Sicherung der Ernährung der Bevölkerung ab, bei gleichzeitig hoher Ambition hinsichtlich Ressourcen- und Klimaschutz. Durch Investitionen, Wissenstransfer und Innovation trägt er substanziell zur Verbesserung der Vitalität und Lebensqualität in ländlichen Gebieten bei. Gemeinsam mit anderen Instrumenten wird der GAP-Strategieplan wesentliche Beiträge zur Erreichung der Green Deal-Ziele leisten.

Auf Bundesebene wurden auch 2022 verschiedenste Maßnahmen fortgeführt, um Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich zu unterstützen, die COVID-19 Folgen abzufedern, insbesondere:
– der Härtefallfonds, ein Sicherheitsnetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietern, verursacht durch die COVID-19-Pandemie;
– der Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft zur Abfederung der wirtschaftlichen Verluste und Sicherung der Liquidität von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern und von den dortigen Schließungen von Umsatzeinbußen betroffen sind.

Einen bedeutenden Beitrag zur Wirkungszielerreichung nimmt zudem die Breitbandstrategie 2030 ein. Die erste Ausschreibungsrunde der Initiative BBA2030 wurde von den Anspruchsgruppen im hohen Ausmaß in Anspruch genommen. Insbesondere war das Instrument BBA2030: OpenNet mit über 2,4 Mrd. Euro an beantragten Förderungen deutlich überzeichnet. Zusätzliche geförderte Ausbauvorhaben wurden infolge einer Mittelanhebung von weiteren 300 Mio. Euro ermöglicht. Die Mittel des Instruments BBA2030: Access für die erste Ausschreibung wurden fast vollständig ausgeschöpft.
Sowohl die eingesetzten Förderungsmittel der Vorgängerinitiative BBA2020 wie die der gegenständlichen lösen ein erhebliches Ausmaß (Faktor 2,5 bzw. 2,7) weiterer eigenwirtschaftlich errichteter Ausbauvorhaben aus – siehe dazu die Evaluierungsberichte 2015/2016 sowie 2017/2018 der WIK-Consult.
Dadurch begründet sich eine überplanmäßige Erreichung für die Kennzahl 42.2.5 und eine gänzliche Erreichung der damit verbundenen Maßnahme 5 zu Wirkungsziel 2 mit deren Kennzahl 2 (überplanmäßig erreicht) sowie Meilenstein 1 (zur Gänze erreicht).
Infolge der angestrebten Förderung zur Errichtung passiver physischer Breitband-Infrastrukturen ergibt sich weiter ein direkter Zusammenhang mit der SDG-Zielsetzung 9.c, um den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich zu erweitern sowie anzustreben und so einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen (konkreter Indikator: Anteil der Internet-Nutzung durch die betreffende Bevölkerung).