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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Entwicklung moderner, vitaler und krisenresilienter Regionen sowie Sicherung der Lebensmittelversorgung

Nachhaltige Entwicklung moderner, vitaler und krisenresilienter ländlicher, städtischer und Stadtumland-Regionen sowie Sicherung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Landwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familienbetriebe und der in- und ausländischen Absatzmärkte, damit Österreichs Lebensmittelversorgung auch in Krisenzeiten gesichert ist

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 2 wurde – bezogen auf den im Jahr 2023 angestrebten Erfolg – zur Gänze erreicht. Die Kennzahlen „Produktionswert der Landwirtschaft“, „Entwicklung der Agrarausfuhren“ und „Landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Investitionsförderung“ wurden überplanmäßig erreicht. Die Kennzahl „Entwicklung der Biodiversitätsflächen in der landwirtschaftlich genutzten Fläche“ wurde teilweise erreicht. Die Rückgänge im Bio-Bereich können insbesondere auf geänderte Anforderungen in der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 sowie die auf Basis des EU-Bio-Audits neu ausgestalteten Weidevorgaben mit verpflichtender Weidehaltung aller Raufutterverzehrer ab 2022 zurückgeführt werden. Dies erklärt den Rückgang insbesondere in Grünlandregionen. Darüber hinaus waren 2023 die Betriebe mit einer herausfordernden Absatzsituation konfrontiert. Die Kennzahl „Entwicklung des Anteils der Bevölkerung, welche von LEADER-Regionen profitieren“ enthielt keinen Zielwert für 2023, da dieser Wert aufgrund des Beginns der neuen GAP-Periode 2023-2027 und der damit erst Mitte 2023 erfolgten Auswahl und Anerkennung der LEADER-Regionen für die neue GAP-Periode durch die Verwaltung nicht abzuschätzen war. Der erreichte Istzustand 2023 ist allerdings höher als 2022 und daher als positiv zu bewerten.

Die gesetzten Maßnahmen unterstützen die Erreichung des angestrebten Erfolgs des Wirkungsziels 2: Die Maßnahmen „Umsetzung der ländlichen Entwicklung im GAP-Strategieplan bzw. für LE 2014-2020 im Ausfinanzierungszeitraum bis 2025“, „Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung von Strategien für alle Produktionsbereiche sowie Forcierung der Exportchancen und Abbau der Exportbarrieren“ sowie „Umsetzung österreichischer GAP-Strategieplan 2023-2027“ wurden zur Gänze erfüllt.

Teilweise umgesetzt wurden die Maßnahmen „Verbesserung der Datengrundlagen für Versorgungssicherung und Ernährungsvorsorge“ (Begutachtungsentwurf für die Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes ist fertiggestellt und befindet sich in der politischen Abstimmung) sowie „Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsbedingungen entlang der agrarischen Wertschöpfungskette“ (Entwurf für die Änderung der Agrarmarkttransparenzverordnung ist soweit fertig ausgearbeitet; Beschlussfassung geänderter Meldeverpflichtungen auf EU-Ebene ist noch abzuwarten).

Die Maßnahme „Impulsgebung und effiziente Koordination im Bereich der Regionalpolitik und der Raumentwicklungspolitik“ mit den beiden Meilensteinen „Bundeskoordination und Mitarbeit an regional- und raumentwicklungsrelevanten Themen“ und „Mitwirkung bei der Umsetzung der österreichischen Bodenstrategie“ konnte 2023 überwiegend erreicht werden.

Österreich verfolgt bereits seit langem den Weg einer regionalen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Produktionsweise und schafft so die Basis zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, zur Sicherung einer flächendeckenden landwirtschaftlichen und biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung, insbesondere in den Berg- und benachteiligten Gebieten, sowie zur Stärkung der ländlichen Räume. Damit wird vornehmlich zu den SDG-Unterzielen 2.4, 13.1 und 13.2 sowie 15.4 ein wesentlicher Beitrag geleistet.

Dieser erfolgreiche Weg wird weitergeführt: Mit Durchführungsbeschluss C(2022)6490 vom 13. September 2022 erfolgte nach einem umfassenden Beteiligungsprozess die Genehmigung des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027 durch die Europäische Kommission. Der GAP-Strategieplan ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum. Er zielt auf die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und die Sicherung der Ernährung der Bevölkerung ab, bei gleichzeitig hoher Ambition hinsichtlich Ressourcen- und Klimaschutz. Durch Investitionen, Wissenstransfer und Innovation trägt er substanziell zur Verbesserung der Vitalität und Lebensqualität in ländlichen Gebieten bei. Gemeinsam mit anderen Instrumenten wird der GAP-Strategieplan wesentliche Beiträge zur Erreichung der Green Deal-Ziele leisten. Im Jahr 2023 wurden ausbezahlt: 616,0 Mio. Euro für die Direktzahlungen, 2,4 Mio. Euro für die sektorbezogenen Interventionen im Imkereisektor und 308,7 Mio. Euro in der ländlichen Entwicklung.

Auf Bundesebene wurden 2023 verschiedenste Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine umgesetzt, um Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Treibstoffe, Dünge- und Pflanzenschutzmittel haben zu deutlich höheren Produktionskosten geführt. So wurde ein Stromkostenzuschuss für stromintensive Sektoren und Betriebszweige und eine Sondermaßnahme für Ackerflächen, Almen und den Putensektor umgesetzt.