MASSNAHME
Umsetzung österreichischer GAP-Strategieplan 2023-2027
Umsetzung österreichischer GAP-Strategieplan 2023-2027
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Entwicklung besonders biodiversitätsfördernder Landwirtschaftsflächen im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
9,6%
Zielzustand
7%
Erläuterung der Entwicklung
Der Zielzustand dieser Kennzahl wurde im Jahr 2023 überplanmäßig erreicht. In Summe wurden rund 215.000 ha besonders biodiversitätsfördernder Landwirtschaftsflächen in der GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik) beantragt. Dies ergibt einen prozentuellen Anteil von 9,6 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Alm). Der Wert setzt sich aus den Biodiversitäts- und Naturschutzflächen insbesondere im Rahmen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) zusammen sowie auch aus Grünbrachen im Rahmen der Konditionalität.
Im Detail sind dies (jeweils gerundet auf eine natürliche Zahl) folgende Flächen: Den wesentlichen Teil der zu dieser Kennzahl beitragenden Flächen bilden ÖPUL-Biodiversitätsflächen sowie ÖPUL-Naturschutzflächen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL, welche im Mehrfachantrag 2023 in Summe auf 205.000 ha beantragt wurden. Darüber hinaus wurden noch zusätzliche 9.182 ha Grünbrachen aufgrund der Vorgaben im Zusammenhang mit den Direktzahlungen (GLÖZ 8) und zusätzlich Ackerflächen mit Code AG (= Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen) im Ausmaß von 778 ha sowie Ackerflächen mit Code BAW (= Begrünte Abflusswege) im Ausmaß von 76 ha beantragt.
Zurückzuführen ist dieser Anstieg auf die Umsetzung der neuen grünen Architektur der GAP 2023-2027, durch die sowohl Direktzahlungen als auch die Mittel für die Ländliche Entwicklung an ehrgeizigere Biodiversitäts- und Klimaziele geknüpft werden. So sind Stilllegungsflächen am Acker grundsätzlich im Rahmen der ersten Säule (Konditionalität) verpflichtend anzulegen, gleichzeitig wurde der Mindestprozentsatz an freiwilligen Biodiversitätsflächen im Agrarumweltprogramm angehoben und die ÖPUL-Naturschutzmaßnahme attraktiver gestaltet.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
6,7
Quelle
AMA (Invekos)
Berechnungsmethode
Entwicklung der Biodiversitätsflächen im Verhältnis zur gesamten landwirtsch. genutzten Fläche (Basis 2015 = 6 % Biodiversitätsflächen = rund 137.550 ha)
Meilenstein: Auszahlungen GAP-Strategieplan
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Das Jahr 2023 war das erste Umsetzungsjahr des österreichischen GAP-Strategieplans. Im Jahr 2023 wurden ausbezahlt: 616,0 Mio. Euro für die Direktzahlungen, 2,4 Mio. Euro für die sektorbezogenen Interventionen im Imkereisektor und 308,7 Mio. Euro in der ländlichen Entwicklung.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission liegt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Auszahlung der jährlich geplanten Mittelvolumina für den Flächen- und Nichtflächenbereich haben gemäß Finanzplan des GAP-Strategieplans für das Jahr 2023 stattgefunden.
Erläuterung der Entwicklung
Die Direktzahlungen werden jährlich aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) gezahlt. Dafür steht im EGFL eine vorab fixierte Jahrestranche zur Verfügung, die entsprechend ausgenutzt wurde. Dies gilt auch für die sektorbezogenen Interventionen im Imkereisektor. In den Sektoren Obst und Gemüse sowie Wein werden noch die Programme aus der Vorperiode umgesetzt, weshalb dort keine Auszahlungen erfolgten.
Für die ländliche Entwicklung ist zu beachten, dass parallel zum GAP-Strategieplan noch das Österreichische Programm für Ländliche Entwicklung 2014-2020 umgesetzt wird. Der Ausfinanzierungszeitraum dieses Plans läuft bis Ende 2025. Die Zahlungen im Jahr 2023 verteilen sich auf folgende Interventionen: 307,2 Mio. Euro für das Agrarumweltprogramm ÖPUL und 1,5 Mio. Euro für die projektbezogenen Interventionen. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wurde im Jahr 2023 noch aus dem Programm für Ländliche Entwicklung 2014-2020 finanziert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze