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MASSNAHME

Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsbedingungen entlang der agrarischen Wertschöpfungskette

Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsbedingungen entlang der agrarischen Wertschöpfungskette

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Änderung Agrarmarkttransparenzverordnung

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Der Entwurf für die Änderung der Agrarmarkttransparenzverordnung ist soweit fertig ausgearbeitet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bestehende Agrarmarkttransparenzverordnung (BGBl. II Nr. 312/2021) / Änderung auf EU-Ebene

Zielzustand (Datum)

1. Oktober 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Evaluierung und Änderung der Agrarmarkttransparenzverordnung

Erläuterung der Entwicklung

Auf EU-Ebene gibt es Diskussionen um weitere/geänderte Meldeverpflichtungen. Deren Beschlussfassung auf EU-Ebene ist noch abzuwarten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise