MASSNAHME
Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsbedingungen entlang der agrarischen Wertschöpfungskette
Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsbedingungen entlang der agrarischen Wertschöpfungskette
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Änderung Agrarmarkttransparenzverordnung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Der Entwurf für die Änderung der Agrarmarkttransparenzverordnung ist soweit fertig ausgearbeitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Bestehende Agrarmarkttransparenzverordnung (BGBl. II Nr. 312/2021) / Änderung auf EU-Ebene
Zielzustand (Datum)
1. Oktober 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Evaluierung und Änderung der Agrarmarkttransparenzverordnung
Erläuterung der Entwicklung
Auf EU-Ebene gibt es Diskussionen um weitere/geänderte Meldeverpflichtungen. Deren Beschlussfassung auf EU-Ebene ist noch abzuwarten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise