Das Wirkungsziel 2 wurde – bezogen auf den im Jahr 2024 angestrebten Erfolg – überwiegend erreicht. Die Kennzahlen „Produktionswert der Landwirtschaft“, „Entwicklung der Agrarausfuhren“ und „Landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Investitionsförderung“ wurden überplanmäßig erreicht. Die Kennzahl „Entwicklung der Biodiversitätsflächen in der landwirtschaftlich genutzten Fläche“ wurde überwiegend erreicht. Die Rückgänge im Bio-Bereich können insbesondere auf geänderte Anforderungen in der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 sowie die auf Basis des EU-Bio-Audits neu ausgestalteten Weidevorgaben mit verpflichtender Weidehaltung aller Raufutterverzehrer ab 2022 zurückgeführt werden. Dies erklärt den Rückgang insbesondere in Grünlandregionen. Auch 2024 waren die Bio-Betriebe wieder mit einer herausfordernden Absatzsituation konfrontiert. Die Kennzahl „Anteil der ländlichen Bevölkerung, der aufgrund der GAP-Unterstützung besseren Zugang zu Dienstleistungen und Infrastruktur hat“ ist neu ab 2024. Die Kennzahl wird nach der Methode des entsprechenden EU-Indikators im GAP-Strategieplan 2023-2027 erfasst. Die Daten werden beim ersten Förderzahlungsfluss je Projekt erhoben. Es kam aus Ressourcengründen zu Verzögerungen in der technischen Umsetzung von Zahlungen in der AMA-Förderdatenbank im Jahr 2024. Daher erfolgen die Auszahlungen im Zeitverlauf später als geplant und damit wurde der Zielwert für 2024 nicht erfüllt. Auf Basis der vorliegenden Antragsdaten ist aber davon auszugehen, dass der für die Jahre 2024 und 2025 kumulierte Zielwert 2025 erreicht wird.
Die gesetzten Maßnahmen unterstützen die Erreichung des angestrebten Erfolgs des Wirkungsziels 2: Die Maßnahmen „Umsetzung der Entwicklung im ländlichen Raum auf Basis des GAP-Strategieplans bzw. für LE 2014-2020 im Ausfinanzierungszeitraum bis 2025“ sowie „Ausarbeitung und Beginn der Umsetzung von Strategien für alle Produktionsbereiche sowie Forcierung der Exportchancen und Abbau der Exportbarrieren“ wurden zur Gänze erfüllt. Die Maßnahme „Umsetzung österreichischer GAP-Strategieplan 2023-2027“ wurde überwiegend erreicht; auch die Maßnahme „Impulsgebung und effiziente Koordination im Bereich der Regionalpolitik und der Raumentwicklungspolitik“ mit den beiden Meilensteinen „Bundeskoordination und Mitarbeit an regional- und raumentwicklungsrelevanten Themen“ und „Mitwirkung bei der Umsetzung der österreichischen Bodenstrategie“ konnte 2024 überwiegend erreicht werden. Die Maßnahme „Schaffung einer verbesserten Grundlage für statistische Meldungen zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Produktion (Statistics on agricultural input and output – SAIO)“ wurde durch die zeitgerechte Erlassung und Kundmachung der nationalen Verordnung zur Umsetzung der SAIO-Verordnung Ende Dezember 2024 zur Gänze erreicht.
Österreich verfolgt bereits seit langem den Weg einer regionalen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Produktionsweise und schafft so die Basis zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, zur Sicherung einer flächendeckenden landwirtschaftlichen und biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung, insbesondere in den Berg- und benachteiligten Gebieten, sowie zur Stärkung der ländlichen Räume. Damit wird vornehmlich zu den SDG-Unterzielen 2.4, 13.1 und 13.2 sowie 15.4 ein wesentlicher Beitrag geleistet.
Dieser erfolgreiche Weg wird weitergeführt: Mit Durchführungsbeschluss C(2022)6490 vom 13. September 2022 erfolgte nach einem umfassenden Beteiligungsprozess die Genehmigung des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027 durch die Europäische Kommission. Der GAP-Strategieplan ist das zentrale Instrument für die Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft und von enormer Bedeutung für den ländlichen Raum. Er zielt auf die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und die Sicherung der Ernährung der Bevölkerung ab, bei gleichzeitig hoher Ambition hinsichtlich Ressourcen- und Klimaschutz. Durch Investitionen, Wissenstransfer und Innovation trägt er substanziell zur Verbesserung der Vitalität und Lebensqualität in ländlichen Gebieten bei. Gemeinsam mit anderen Instrumenten wird der GAP-Strategieplan wesentliche Beiträge zur Erreichung der Green Deal-Ziele leisten. Im Jahr 2024 wurden ausbezahlt: 673,3 Mio. Euro für die Direktzahlungen und 6,2 Mio. Euro für die sektorbezogenen Interventionen. In der ländlichen Entwicklung wurden im Kalenderjahr 2024 rund 802,6 Mio. Euro ausbezahlt.
Auf Bundesebene wurden 2023 verschiedenste Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine umgesetzt, um Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Treibstoffe, Dünge- und Pflanzenschutzmittel haben zu deutlich höheren Produktionskosten geführt. So wurde ein Stromkostenzuschuss für stromintensive Sektoren und Betriebszweige und eine Sondermaßnahme für Ackerflächen, Almen und den Putensektor umgesetzt. Weiters wurde im Jahr 2024 auf Bundesebene ein Entlastungspaket verabschiedet, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Forstwirtschaft zu stärken. Das Paket umfasste drei zielgerichtete Maßnahmen: temporäre Agrardieselrückvergütung, Bodenbewirtschaftungsbeitrag und Sondermittel für mehr Tierwohl.