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MASSNAHME

Umsetzung der ländlichen Entwicklung im GAP-Strategieplan bzw. für LE 2014-2020 im Ausfinanzierungszeitraum bis 2025

Umsetzung der ländlichen Entwicklung im GAP-Strategieplan bzw. für LE 2014-2020 im Ausfinanzierungszeitraum bis 2025

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der von Frauen übernommenen Betriebe im Rahmen der LE-Maßnahme „Existenzgründungsbeihilfe“

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

32,3

%

Zielzustand

21,2

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmer im Rahmen der LE-Maßnahme Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (GAP-Periode 2014-2022) bzw. der LE-Maßnahme Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (GAP-Periode 2023-2027) hat sich weiter positiv entwickelt. Österreich liegt bei den Betriebsleiterinnen mit einem Anteil von 32,3 % an der ersten Stelle der EU-Mitgliedstaaten. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die jährliche Entwicklung:

Jahr Betriebsübernahmen Davon weiblich Anteil in %
2015 338 52 15,4
2016 2.221 377 17,0
2017 2.135 369 17,3
2018 2.007 400 19,9
2019 1.657 334 20,2
2020 1.780 347 19,5
2021 1.535 330 21,5
2022 1.434 237 16,5
2023 1.347 435 32,3

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

21,2


Quelle

AMA, Berechnung BML

Berechnungsmethode

Anteil der von Frauen übernommenen Betriebe an allen Betrieben der LE-Maßnahme Existenzgründungsbeihilfe je Jahr (Anteil Frauenbetriebe 2016 = 17 %)

Meilenstein: Fortgeführte Auszahlungen für die Ausgleichszulagen und im Projektbereich

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die Auszahlung der jährlich geplanten Mittelvolumina für den Flächenbereich haben gemäß Finanzplan des Programms LE 2014–2020 für das Jahr 2023 stattgefunden. Im Nichtflächenbereich wurden die Volumina nicht vollständig erreicht, was zu höheren Auszahlungen in den Jahren 2024 und 2025 (im Rahmen der n+3-Regel) führen wird.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Umsetzung des Programms LE 2014-2020 läuft plangemäß und die Programmänderung für die Übergangsjahre wurde genehmigt.

Zielzustand (Datum)

3. Juni 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Auszahlung der jährlich geplanten Mittelvolumina für den Flächen- und Nichtflächenbereich haben gemäß Finanzplan des Programms LE 2014-2020 für das Jahr 2022 stattgefunden.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2023 konnten die Auszahlungen im Flächenbereich entsprechend den Planungen vorgenommen werden. Mit der planmäßigen Durchführung können stabile Rahmenbedingungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt werden. Besondere Bedeutung haben die Zahlungen für das Erreichen der Umweltziele und die Sicherung der Bewirtschaftung von Gebieten mit Benachteiligungen (vor allem Berggebiete). Sie sind zudem zentral, um die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft auszubauen und die Wertschöpfung zu steigern. Bei den Projektmaßnahmen gehen die direkten Wirkungen weit über die Land- und Forstwirtschaft hinaus. Beispielsweise wird mit Infrastrukturen der ländliche Raum insgesamt gestärkt, oder die ländlichen Akteure mit Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen oder soziale Vorhaben. Ende 2023 waren 9.431,4 von 10.491,51 Mio. Euro ausbezahlt, was einem Umsetzungsstand von 89,9 % entspricht. Die Ursache für die nicht vollständige Ausnutzung der Mittel zum jetzigen Zeitpunkt liegt im Antragsverhalten von potentiell Begünstigten. Da der Zeitraum für die Ausfinanzierung auch die Jahre 2024 und 2025 umfasst, wird von einer vollständigen Umsetzung in diesen Jahren ausgegangen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze