MASSNAHME
Rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur GAP nach 2022
Rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur GAP nach 2022
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Nationale Umsetzungsschritte zur GAP nach 2022
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Erlassung der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV), BGBl. II Nr. 403/2022
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.09.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Erarbeitung Ministerialentwurf GAP-Paket 2021
Zielzustand (Datum)
30. September 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Erlassung von Verordnungen zum Marktordnungsgesetz 2021
Erläuterung der Entwicklung
Aufbauend auf die mit dem Marktordnungsgesetz 2021 geschaffenen Verordnungsermächtigungen wurde die GSP-AV erarbeitet und nach Durchführung eines allgemeinen Begutachtungsverfahrens am 28.Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verlautbart. Die Antragstellung zu flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen des GAP-Strategieplans startete mit 3. November 2022.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze