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MASSNAHME

Rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur GAP nach 2022

Rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben zur GAP nach 2022

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Nationale Umsetzungsschritte zur GAP nach 2022

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Erlassung der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV), BGBl. II Nr. 403/2022

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.09.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Erarbeitung Ministerialentwurf GAP-Paket 2021

Zielzustand (Datum)

30. September 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Erlassung von Verordnungen zum Marktordnungsgesetz 2021

Erläuterung der Entwicklung

Aufbauend auf die mit dem Marktordnungsgesetz 2021 geschaffenen Verordnungsermächtigungen wurde die GSP-AV erarbeitet und nach Durchführung eines allgemeinen Begutachtungsverfahrens am 28.Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verlautbart. Die Antragstellung zu flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen des GAP-Strategieplans startete mit 3. November 2022.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze