Vorhaben
Teuerungsausgleich
Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmittel
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2022
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -108.850
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Abfederung der seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetretenen Mehrkosten bei Betriebsmittel, die sich wirtschaftlich negativ auf Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe auswirken.
Beschreibung des Ziels
Ziel ist es, dass bäuerliche Familienbetriebe trotz der akuten Verteuerung der Betriebsmittel die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht in Frage stellen und damit weiterhin zu einer regional ausgewogenen Lebensmittelversorgung beitragen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe (laut INVEKOS) [Anzahl]
Istwert
104.072Anzahl
Zielzustand
105.500Anzahl
Datenquelle: Agrarmarkt Austria, INVEKOS-Daten
Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe [Anzahl]
Istwert
104.072Anzahl
Zielzustand
105.500Anzahl
Datenquelle: Agrarmarkt Austria, INVEKOS-Daten
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zuschuss
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gegenstand der Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Abfederung von Mehrkosten in der Landwirtschaft aufgrund der Teuerung bei Betriebsmittel, die seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs aufgetreten ist.
Der Zuschuss besteht aus flächenbezogenen Förderbeträgen je Bewirtschaftungseinheit in EUR/ha sowie einem tierbezogenen Förderbetrag in EUR/GVE. Das Ausmaß der Bewirtschaftungseinheiten sowie die Anzahl der GVE wird aus dem Mehrfachantrag 2022 herangezogen.
Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Begünstigten als auch für die Agrarmarkt Austria möglichst gering zu halten, wird die Förderung basierend auf den mit dem Mehrfachantrag für das Antragsjahr 2022 beantragten und beihilfefähigen Flächen und Großvieheinheiten (GVE) ermittelt.
Die Förderung wird beihilferechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt.
Förderungsabwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria im Namen und auf Rechnung des Bundes.
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, sind für die Gewährung des Zuschusses anspruchsberechtigt.
Die Genehmigung der Förderung hat bis spätestens 31. Dezember 2022 zu erfolgen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde ein Budget in Höhe von 110.000.000 Euro zur Auszahlung am 21. Dezember 2022 festgelegt. Im Ergebnis wurden am 21. Dezember 2022 108.850.344,60 Euro an 104.072 Betriebe ausgezahlt. Die Differenz zwischen festgelegten und ausgezahlten Mitteln beträgt 1.149.655,40 Euro. Grund hierfür ist die Differenz zwischen der Anzahl der eingereichten Mehrfachanträge (110.854) und der genehmigten Mehrfachanträge (104.072). Die abgelehnten Betriebe haben keine Zahlungen erhalten.
Die in Summe 6.782 abgelehnten Mehrfachanträge haben folgende drei Gründe:
1. Der MFA 2022 wurde nach dem Stichtag 09.06.2022 abgegeben (80 Fälle)
2. Es wurde keine flächen- oder tierbezogene GAP-Förderung beantragt (4.464 Fälle)
3. Mindestbetrag lt. Beantragung wurde nicht erreicht (2.238 Fälle)
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Insgesamt wurden 108.850.344,60 Euro an 104.072 Betriebe ausgezahlt. Im Durchschnitt sind folgende finanzielle Auswirkungen zu vermerken:
Für Flächen hat ein Betrieb im Durchschnitt 761 Euro erhalten.
Für Tiere hat ein Betrieb im Durchschnitt 286 Euro erhalten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.