Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Nationale Unterstützungsleistungen für landwirtschaftliche Produktionsarten, Dienstleistungen und Organisationsstrukturen

Sonderrichtlinie des BMLRT zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln; 3. Änderung; Verlängerung des Gültigkeitszeitraums bis 31.12.2022

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -20.616

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Sonderrichtlinie GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0066-II/8/2015, in Kraft getreten am 21.6.2016, soll einer Verlängerung des Gültigkeitszeitraums (3. Änderung) unterzogen werden.

Die Sonderrichtlinie in der Stammfassung wurde bereits einer vollständigen inhaltliche WFA für den Zeitraum 2015 bis 2019 unterzogen und Anfang 2021 evaluiert.
Auch für die 1. Änderung der Sonderrichtlinie 2018 wurde bereits im Jahr 2017 eine WFA erstellt.
Die 2. Änderung der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln diente zur Aufnahme einer zusätzlichen Maßnahme Forschung unter Punkt 11 in die bestehende Sonderrichtlinie ab dem Jahr 2020. Es erfolgte gleichzeitig auch dazu eine ergänzende WFA hinsichtlich der neu hinzugefügten Maßnahme Forschung.

Zweck der gegenständlichen dritten Änderung ist lediglich die Verlängerung des Geltungszeitraums der bestehenden Sonderrichtlinie um ein Jahr bis 31.12.2022.

Punkt 1.1.1, letzter Satz, lautet in der derzeit gültigen Fassung der Sonderrichtlinie noch:
„Wird der Geltungszeitraum der derzeit geltenden Regelungen des Beihilfenrechts der Europäischen Union verlängert, so verlängert sich automatisch der Geltungszeitraum dieser Sonderrichtlinie bis zum Ablauf der durch das Unionsrecht vorgegebenen Frist, allerdings maximal bis zum 31.12.2021.“

Der darauf Bezug nehmende Punkt 1.8.4.3 der Sonderrichtlinie lautet derzeit:
„Für eine Förderung kommen nur Förderungsansuchen in Betracht, die bis zum 31. Dezember 2020 bzw. bis zum Ablauf des verlängerten Geltungszeitraums gemäß Punkt 1.1.1 genehmigt wurden.“

Grund des Tätigwerdens:
Da die Gesetzgebungsarbeiten für die neue GAP-Periode nicht rechtzeitig für ihre Anwendung per 1.1.2021 abgeschlossen werden konnten, wurde auf Unionsebene mit der Verordnung (EU) 2020/2220 ein zweijähriger Übergangszeitraum bis zum Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens für die GAP ab 1.1.2023 beschlossen („Übergangsverordnung“). Die laufende LE-Programmperiode wurde somit bis 31.12.2022 verlängert.
Die nächste Änderung der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen ist nach Genehmigung der 7. Programmänderung, welche noch im 1. Quartal 2021 erwartet wird, vorgesehen. Dies wurde den LE-Förderungsabwicklungsstellen mit GZ. 2021-0.038.050 (BMLRT/LE-Verwaltungsbehörde) bereits angekündigt.

Aufgrund jener Entscheidung auf EU-Ebene zur Verlängerung der GAP-Periode und damit auch zur Verlängerung der Gültigkeit des Beihilferechts liegt nun Handlungsbedarf vor. Die nationale Förderung der Landwirtschaft aufgrund gegenständlicher Sonderrichtlinie soll weiterhin an die GAP-Förderung gekoppelt bleiben und ist daher ebenfalls bis 31.12.2022 zu verlängern.

Der BVA 2021 und die Rahmenplanung des BMLRT in gleicher Höhe für 2022 geben die finanzielle Basis vor.

Die in der Nationalen Sonderrichtlinie angebotenen Maßnahmen dienen vorwiegend zur Aufbereitung und Bereitstellung von aktuellem Fachwissen über Produktions- und Vermarktungsprozesse sowie Technologien durch Experten und weiteren Unterstützungsleistungen, welche einen positiven Einfluss auf die Bestandessicherung der Betriebe haben. Die Produkte aus diesen Maßnahmen (insbesondere Fachveranstaltungen, Publikationen, Beratungsleistungen) stehen grundsätzlich sämtlichen Landwirtinnen und Landwirten bundesweit zur Verfügung und ergänzen die Maßnahmen aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahmen dieser Sonderrichtlinie tragen insbesondere zu den Zielen des Landwirtschaftsgesetzes 1992 bei und flankieren die Ziele und Prioritäten des Programmes zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014 – 2020.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erreichung von Zuchtfortschritten bei wesentlichen Leistungsmerkmalen von Nutztieren, sowie Erhaltung der Rassenvielfalt und genetischer Variabilität

Beschreibung des Ziels

Anhand von drei ausgewählten Indikatoren soll die gewünschte Erreichung von Zuchtfortschritten in der Nutztierhaltung, sowie die Biodiversität der Rassen und die genetische Ausstattung der Tiere beispielhaft demonstriert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Kontrollkühe [%]

Istwert

83,7

%

Zielzustand

85,0

%

Datenquelle: ZAR (Rinderzucht Austria)

Zuchtschaf-Anteil [%]

Istwert

24,8

%

Zielzustand

20,0

%

Datenquelle: ÖBSZ-Jahresbericht

Weibliche Zuchtschweine-Quote [%]

Istwert

3,0

%

Zielzustand

3,6

%

Datenquelle: VÖS-Jahresbericht

Ziel 2: Sensibilisierung der Produzenten und der Konsumenten für die Leistungen der biologischen Landwirtschaft und Erhöhung des Umsatzes aus ökologischer Produktion

Beschreibung des Ziels

Angestrebt wird eine weitere Erhöhung der Anzahl der Biobetriebe und eine Ausweitung der biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Außerdem sollte auch der Absatz an Bioprodukten im Lebensmittelhandel bzw. die Nachfrage der Konsumenten dafür gesteigert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Biologisch bewirtschaftete Fläche (Istzustand 2022 vorhanden, bezogen auf landw. genutzte Fläche ohne Almen und Bergmähder)) [ha]

Istwert

591.279,00

ha

Zielzustand

570.000,00

ha

Datenquelle: INVEKOS

Anteil Biobetriebe (Istzustand 2022 vorhanden) [%]

Istwert

23,40

%

Zielzustand

25,00

%

Datenquelle: INVEKOS

Bio-Umsatzanteil (Istzustand 2022 vorhanden) [%]

Istwert

11,50

%

Zielzustand

11,00

%

Datenquelle: Roll-AMA


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung der biologischen Landwirtschaft auf Ebene der Bioverbände

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Erbringung von speziellen Beratungsleistungen insbesondere durch Einzel- und Gruppenberatung (Abhaltung von Seminaren, Betriebsbesuchen, zur Verfügungsstellung von Beratungsunterlagen usw.).

Prioritäre Adressaten sind die Mitglieder der Bioverbände und potenzielle biologisch wirtschaftende Betriebe.

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im folgenden Sinne:
– Medienarbeit (z.B. Presseaussendungen, Konferenzen);
– Publikationen (z.B. Zeitungen, Broschüren);
– Fachveranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen;
– Aufbau von Service-Einrichtungen, die den Konsumenten auf möglichst direktem Weg zu Fragen Antworten bieten.

Organisationsaufwand der Verbände.

Zielerreichung:
Förderung wird als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten an die Förderungswerber gewährt und durch inhaltliche Prüfung des Antrags und des Verwendungsnachweises gesteuert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung auf Ebene der Verbände

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Leistungen im Bereich Zucht:
1. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse);
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen;

Leistungen im Bereich Ausstellungen und Präsentationen:
1. Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland;
2. Präsentationen und begleitende Maßnahmen zur Projektvorbereitung und Projektdurchführung zum Ausbau und zur Sicherung des Zuchttierabsatzes.

Leistungen im Bereich Überregionale Zusammenarbeit:
1. Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten-Organisationen hinsichtlich Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion;
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich.

Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten).

Bekämpfung von Tierkrankheiten insbesondere durch Kontrolluntersuchungen sowie vorbeugende und beratende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Warnsysteme.

Zielerreichung durch Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Förderungswerber. Steuerung durch inhaltliche Prüfung des Antrags und des Verwendungsnachweises.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2023
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-20.616

Tsd. Euro

Plan

-21.750

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

396

Tsd. Euro

Plan

396

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.220

Tsd. Euro

Plan

20.220

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.134

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.616

Tsd. Euro

Plan

21.750

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.306

Tsd. Euro

Plan

-10.867

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

196

Tsd. Euro

Plan

196

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.110

Tsd. Euro

Plan

10.110

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

561

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.306

Tsd. Euro

Plan

10.867

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.310

Tsd. Euro

Plan

-10.883

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

200

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.110

Tsd. Euro

Plan

10.110

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

573

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.310

Tsd. Euro

Plan

10.883

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Transferaufwand und betrieblicher Sachaufwand wurden plangemäß bedeckt bzw. an die Förderungswerber ausbezahlt. Die Abrechnungen der Förderungswerber wurden bis 31.3. des Folgejahres vorgelegt und geprüft. Es erfolgte gem. Punkt 1.7 der Sonderrichtlinie eine Kofinanzierung aus Landesmitteln im Verhältnis 60 BM/40 LM (mit Ausnahme der Sparte Beratung, die ausschließlich aus BM finanziert wurde).

Transferaufwand BML Ist 2021: Tsd. EUR 10.893
Transferaufwand BML Ist 2022: Tsd. EUR 10.968

Gesamtbeurteilung

Beurteilung aufgrund der Bioverbändeförderung:
Langfristig hat sich der Bio-Sektor sehr positiv entwickelt. Sowohl die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer als auch begleitende Maßnahmen der Agrarpolitik haben dazu beigetragen. Insgesamt (mit Almen) werden 27,7% der landwirtschaftlich genutzten Fläche biologisch bewirtschaftet, der Anteil der Bio-Betriebe liegt bei etwa 23%. Ohne Almen und Bergmähder (LFoAlm) macht die Bio‐Fläche 2022 in Österreich 591.279 ha bzw. 26,4 % aus. Österreich liegt damit bereits über dem im Green Deal der Europäischen Kommission angestrebten Zielwert von 25% biologischer Produktion in der EU bis 2030. Die Bio-Anteile im Lebensmitteleinzelhandel (wertmäßiger Anteil in Prozent, RollAMA) liegen bei rund 11% . Die Konsumentinnen und Konsumenten sind Bio trotz der Teuerungen in den Jahren 2021 und 2022 treu geblieben. EU-weit liegt Österreich beim Bio-Absatz (nach Dänemark) auf Platz zwei.

Diese Entwicklung konnte dank umfangreicher Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der GAP, sowie der nationalen SRL als auch in der Vermarktung von Bio-Produkten erreicht werden. Zentrales Instrument der Zielerreichung ist weiterhin das 6. Bio-Aktionsprogramm des BML, das im Rahmen eines öffentlichen Prozesses unter breiter Einbindung der relevanten Stakeholder erarbeitet wurde. Das Bio-Aktionsprogramm 23+ bietet einen Leitfaden für die Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen zur Entwicklung der biologischen Produktion im Einklang mit der Entwicklung des Absatzes von nach biologischen Richtlinien erzeugten Produkten.

Umfassende Informationen zum Stand und zur Entwicklung des Sektors Landwirtschaft können dem jährlichen Grünen Bericht entnommen werden.
Link: https://gruenerbericht.at/cm4/jdownload/download/2-gr-bericht-terreich/2586-gb2023


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Die Nationale Sonderrichtlinie für die Landwirtschaft wurde im September 2022 einer vierten Änderung unterzogen und ist mittlerweile per 31.12.2022 ausgelaufen.
Die letzten Antragsgenehmigungen erfolgten im Jahr 2022, und die zugehörigen Transferzahlungen wurden im Jahr 2023 durchgeführt.
Die Prüfung und Genehmigung der Verwendungsnachweise, welche bis 31.3.2024 bei der Abwicklungsstelle vorzulegen sind, wird das Programm abschließen.
Danach ist eine finale Evaluierung im Jahr 2025 vorgesehen.