Vorhaben
Nationale Unterstützungsleistungen für landwirtschaftliche Produktionsarten, Dienstleistungen und Organisationsstrukturen
Sonderrichtlinie des BMLRT zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln; 3. Änderung; Verlängerung des Gültigkeitszeitraums bis 31.12.2022
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -20.616
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erreichung von Zuchtfortschritten bei wesentlichen Leistungsmerkmalen von Nutztieren, sowie Erhaltung der Rassenvielfalt und genetischer Variabilität
Beschreibung des Ziels
Anhand von drei ausgewählten Indikatoren soll die gewünschte Erreichung von Zuchtfortschritten in der Nutztierhaltung, sowie die Biodiversität der Rassen und die genetische Ausstattung der Tiere beispielhaft demonstriert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Kontrollkühe [%]
Istwert
83,7%
Zielzustand
85,0%
Datenquelle: ZAR (Rinderzucht Austria)
Zuchtschaf-Anteil [%]
Istwert
24,8%
Zielzustand
20,0%
Datenquelle: ÖBSZ-Jahresbericht
Weibliche Zuchtschweine-Quote [%]
Istwert
3,0%
Zielzustand
3,6%
Datenquelle: VÖS-Jahresbericht
Ziel 2: Sensibilisierung der Produzenten und der Konsumenten für die Leistungen der biologischen Landwirtschaft und Erhöhung des Umsatzes aus ökologischer Produktion
Beschreibung des Ziels
Angestrebt wird eine weitere Erhöhung der Anzahl der Biobetriebe und eine Ausweitung der biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Außerdem sollte auch der Absatz an Bioprodukten im Lebensmittelhandel bzw. die Nachfrage der Konsumenten dafür gesteigert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Biologisch bewirtschaftete Fläche (Istzustand 2022 vorhanden, bezogen auf landw. genutzte Fläche ohne Almen und Bergmähder)) [ha]
Istwert
591.279,00ha
Zielzustand
570.000,00ha
Datenquelle: INVEKOS
Anteil Biobetriebe (Istzustand 2022 vorhanden) [%]
Istwert
23,40%
Zielzustand
25,00%
Datenquelle: INVEKOS
Bio-Umsatzanteil (Istzustand 2022 vorhanden) [%]
Istwert
11,50%
Zielzustand
11,00%
Datenquelle: Roll-AMA
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung der biologischen Landwirtschaft auf Ebene der Bioverbände
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Erbringung von speziellen Beratungsleistungen insbesondere durch Einzel- und Gruppenberatung (Abhaltung von Seminaren, Betriebsbesuchen, zur Verfügungsstellung von Beratungsunterlagen usw.).
Prioritäre Adressaten sind die Mitglieder der Bioverbände und potenzielle biologisch wirtschaftende Betriebe.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im folgenden Sinne:
– Medienarbeit (z.B. Presseaussendungen, Konferenzen);
– Publikationen (z.B. Zeitungen, Broschüren);
– Fachveranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen;
– Aufbau von Service-Einrichtungen, die den Konsumenten auf möglichst direktem Weg zu Fragen Antworten bieten.
Organisationsaufwand der Verbände.
Zielerreichung:
Förderung wird als Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten an die Förderungswerber gewährt und durch inhaltliche Prüfung des Antrags und des Verwendungsnachweises gesteuert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung auf Ebene der Verbände
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Leistungen im Bereich Zucht:
1. Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Zuchtprogrammen (insbesondere Herdebuchführung, Leistungsprüfung, Auswertung der Leistungsdaten und Zuchtwertschätzung, Veröffentlichung der Ergebnisse);
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich mit züchterischem Schwerpunkt; Auszeichnungen für züchterische Leistungen;
Leistungen im Bereich Ausstellungen und Präsentationen:
1. Organisation und Betreuung von Viehausstellungen und Messebeteiligungen im Ausland;
2. Präsentationen und begleitende Maßnahmen zur Projektvorbereitung und Projektdurchführung zum Ausbau und zur Sicherung des Zuchttierabsatzes.
Leistungen im Bereich Überregionale Zusammenarbeit:
1. Überregionale Informationsverbreitung gesamtösterreichischer Zusammenschlüsse von Produzenten-Organisationen hinsichtlich Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion;
2. Ausrichtung von Veranstaltungen und Tagungen in Österreich.
Ausarbeitung, Koordination, Durchführung oder Mitwirkung an der Durchführung von Generhaltungsprogrammen zur Sicherung und Erhaltung von gefährdeten heimischen Nutztierrassen einschließlich unterstützender Maßnahmen (insbesondere Abhaltung von Veranstaltungen, Erhebung und Darstellung der besonderen Eigenschaften dieser Rassen mit Hinblick auf nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten).
Bekämpfung von Tierkrankheiten insbesondere durch Kontrolluntersuchungen sowie vorbeugende und beratende Maßnahmen einschließlich erforderlicher Warnsysteme.
Zielerreichung durch Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Förderungswerber. Steuerung durch inhaltliche Prüfung des Antrags und des Verwendungsnachweises.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Transferaufwand und betrieblicher Sachaufwand wurden plangemäß bedeckt bzw. an die Förderungswerber ausbezahlt. Die Abrechnungen der Förderungswerber wurden bis 31.3. des Folgejahres vorgelegt und geprüft. Es erfolgte gem. Punkt 1.7 der Sonderrichtlinie eine Kofinanzierung aus Landesmitteln im Verhältnis 60 BM/40 LM (mit Ausnahme der Sparte Beratung, die ausschließlich aus BM finanziert wurde).
Transferaufwand BML Ist 2021: Tsd. EUR 10.893
Transferaufwand BML Ist 2022: Tsd. EUR 10.968
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Die Nationale Sonderrichtlinie für die Landwirtschaft wurde im September 2022 einer vierten Änderung unterzogen und ist mittlerweile per 31.12.2022 ausgelaufen.
Die letzten Antragsgenehmigungen erfolgten im Jahr 2022, und die zugehörigen Transferzahlungen wurden im Jahr 2023 durchgeführt.
Die Prüfung und Genehmigung der Verwendungsnachweise, welche bis 31.3.2024 bei der Abwicklungsstelle vorzulegen sind, wird das Programm abschließen.
Danach ist eine finale Evaluierung im Jahr 2025 vorgesehen.