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MASSNAHME

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzung EU-Recht zur Verbesserung der Stellung der landwirtschaftlichen Produktion in der Wertschöpfungskette in nationales Recht

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Die Umsetzung der Richtlinie 2019/633 erfolgte zur Gänze durch das „Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird“, BGBl. I Nr. 239/2021 vom 31.12.2021.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

27.07.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die EU-RL 2019/633 enthält Regelungen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die Umsetzung in österreichisches Recht wird bis zum laut EU-RL vorgegebenen Zeitpunkt erfolgen.

Zielzustand (Datum)

30. Mai 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Anpassung der einschlägigen österreichischen Rechtslage (Wettbewerbsgesetz und Nahversorgungsgesetz, Federführung BMAW)

Erläuterung der Entwicklung

Mit dem „Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird“ wird das Bundesgesetz vom 29. Juni 1977 zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, BGBl. Nr. 392/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2017, zur Umsetzung der Richtlinie 2019/633 geändert und in „Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen („Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG“)“ umbenannt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze