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Vorhaben

Bündelung: Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft (VES I) und Verlängerung (VES II)

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -63.065

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Diese Sonderrichtlinie stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Förderungen an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben dar, die in Betriebszweigen tätig sind, die seit Auftreten der Corona-Krise wirtschaftlich besonders betroffen sind. Diese Betriebe erleiden durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie hohe Umsatzausfälle, was in manchen Betriebszweigen zu einem negativen Betriebszweigergebnis führt. Derzeit geltende Förderangebote für indirekt betroffene Unternehmen stellen auf Umsatzverluste ab, die anhand von Umsatzsteuerdaten des jeweiligen Unternehmens weitgehend automatisch ermittelt werden können, was hier aufgrund der Umsatzsteuer- und/oder Einkommensteuerpauschalierung nicht möglich ist.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Maßnahme dient als Beitrag zum Ziel und Erhalt einer multifunktionalen nachhaltigen wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Landwirtschaft und zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln. Gleichzeitig wird damit der Selbstversorgungsgrad gehalten gemäß den Zielen des Regierungsprogramms 2020-2024.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Abfederung der wirtschaftlichen Verluste und Sicherung der Liquidität von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die in Betriebszweigen tätig sind, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders betroffen sind.

Beschreibung des Ziels

Abfederung der wirtschaftlichen Verluste und Sicherung der Liquidität von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die in Betriebszweigen tätig sind, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders betroffen sind.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zahl der Betriebe mit Schweinehaltung [Anzahl]

Istwert

21.289

Anzahl

Zielzustand

24.580

Anzahl

Datenquelle: MFA Flächen 2023 - Agrarmarkt Austria

Betriebe mit Speisekartoffelanbau [Anzahl]

Istwert

1.206

Anzahl

Zielzustand

1.351

Anzahl

Datenquelle: MFA Flächen 2023 - Agarmarkt Austria

Zahl der Betriebe mit Saatkartoffelproduktion [Anzahl]

Istwert

306

Anzahl

Zielzustand

326

Anzahl

Datenquelle: MFA Flächen 2023 - Agrarmarkt Austria

Zahl der Weinbaubetriebe [Anzahl]

Istwert

11.780

Anzahl

Zielzustand

12.181

Anzahl

Datenquelle: Erntemeldung Österreich 2022


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verlustersatz für Betriebe, die durch COVID-19 Absatz- und Preisrückgänge erlitten haben

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Wein:
Durch einen Vergleich der Verkaufszahlen in den Bestandsmeldungen der Jahre 2019 und 2021 wird der Umsatzrückgang im Betriebszweig Wein ermittelt. Aus den Umsatzrückgängen wird der zu ersetzende Verlust berechnet und mit einem %-Satz von 70 % abgegolten.
Andere Sektoren:
Die Betriebsverluste (Deckungsbeitrag – Fixkosten) werden mit einem %-Satz von 70 % abgegolten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2023
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-63.065

Tsd. Euro

Plan

-63.140

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

220

Tsd. Euro

Plan

220

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

62.796

Tsd. Euro

Plan

62.871

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

49

Tsd. Euro

Plan

49

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

63.065

Tsd. Euro

Plan

63.140

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-43.106

Tsd. Euro

Plan

-43.106

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

209

Tsd. Euro

Plan

209

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

42.871

Tsd. Euro

Plan

42.871

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

26

Tsd. Euro

Plan

26

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

43.106

Tsd. Euro

Plan

43.106

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-19.959

Tsd. Euro

Plan

-20.034

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

11

Tsd. Euro

Plan

11

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.925

Tsd. Euro

Plan

20.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

23

Tsd. Euro

Plan

23

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.959

Tsd. Euro

Plan

20.034

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Jahr 2021 und dem Verlustersatz (I) wurden die kalkulierten Finanzmittel nicht zur Gänze ausgenutzt; dies ergab sich in der Budgetplanung durch gewisse Unsicherheiten zur Anzahl der möglichen Betroffenen in den einzelnen Sektoren; im Jahr 2022 und aufgrund der besseren Datengrundlage bzw. erhöhtem Informationsstand wurden die veranschlagten Mittel zur Gänze genutzt.

Gesamtbeurteilung

Ausgehend von den tatsächlich entstanden Verlustes in mehreren landwirtschaftlichen Sektoren, die durch Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen im Rahmen einer Analyse erstellt bzw. durch Brancheninformationen bestätigt wurden, ergab sich die politische Forderung, diese Verluste zumindest teilweise finanziell auszugleichen.
Die Förderungsabwicklung wurde sehr rasch und unbürokratisch durch ein einfaches Antragsverfahren über die Agrarmarkt Austria (AMA) als zentrale Abwicklungsstelle durchgeführt. Mit der AMA ergeben sich große Vorteile, weil diese als akkreditierte EU-Zahlstelle über ein großes know-how und gesicherte Datenquellen verfügt. Auch durchgeführte Vor-Ort-Kontrollen sicherten diese Fördermaßnahmen ab.

Die Regelung zur Antragstellung, Förderabwicklung und Förderauszahlung sowie andere Auflagen wurden in der Sonderrichtline Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft (VES I) differenziert nach den einzelnen Sektoren für den Zeitraum 10/2020 bis 05/2021 bestimmt.
Dafür wurden insgesamt rund 42,9 Mio. € an die ldw. Betriebe ausbezahlt.

Nachdem es über diesen Zeitraum hinaus weitere negative Deckungsbeiträge gegeben hat und auch noch Restmittel vorhanden waren, erfolgte eine Verlängerung der Sonderrichtlinie Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft II (VES II). Im Rahmen dieser Sonderrichtlinie wurden insgesamt rund 19,8 Mio. € ausbezahlt.

Die Anzahl der potentiellen Förderungswerber betrugen für die Schweinehaltung ca. 5.500, für den Kartoffelanbau rund 1.700 und für Weinbauern rd. 200 Betriebe. Davon wurden 4.810 Schweinehalter, 1.272 Kartoffelbauern und 158 Weinbauern gefördert.
Zusätzlich wurden auch Legehennenhalter im Verlustersatz gefördert. Von den rund 400 förderbaren Betrieben erfolgte eine finanzielle Unterstützung für 362 Betriebe.

Auch aus fördertechnischen und administrativen Gründen wurden je Betriebszweig unterschiedliche Untergrenzen des Förderungsbetrages festgelegt.
Damit wurde im Besonderen auf die effiziente Förderabwicklung und Förderung von ldw. Betrieben geachtet, die auch einen wesentlichen Teil ihres Einkommens mit der entsprechenden Bewirtschaftung erzielen.

Eine zweite Beschränkung ergab sich durch die Kürzung der Fördersumme auf € 100.000 je Betriebszweig. Damit konnten insgesamt mehr Betriebe gefördert werden.

Angesichts dieser Unter- und Obergrenzen waren nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe förderfähig.

Mit dieser Förderung konnte jedenfalls ein Teil der entstandenen Verluste, für die nicht die Produktion Ursache war, sondern der massiv eingebrochene Absatzmarkt (Schließung der Gastronomie), abgefedert werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.