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MASSNAHME

Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz

Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz

2022
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Mitglieder in geförderten Bundes-Jugendorganisationen

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

1.639.715

Anzahl

Zielzustand

1.670.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2022 erhielten drei Jugendorganisationen, die im Jahr 2021 eine Bundes-Jugendförderung erhielten, keine Bundes-Jugendförderung, da von diesen Organisationen kein Antrag zeitgerecht eingebracht wurde. Zieht man die Mitglieder dieser drei Organisationen von der Gesamtmitgliederanzahl 2021 ab, so ergibt sich fast der Stand der Mitglieder im Jahr 2022. Damit hat sich bei einem Gesamtüberblick der Mitgliederstand in den einzelnen Bundes-Jugendorganisationen kaum verändert. Somit dürften auch die Auswirkungen von Covid-19 (Kontaktbeschränkungen auch bei Jugendorganisationen) zumindest kurzfristig nicht zu einem verringerten Mitgliederstand geführt haben.
Anmerkung: Diese Maßnahmenkennzahl unterscheidet sich insofern von der Wirkungsziel-Kennzahl 25.4.3, als die Maßnahmenkennzahl den Istzustand der Mitgliederzahlen per 31. März widerspiegelt und die Wirkungszielkennzahl 25.4.3 den Istzustand (nach Geschlechtern) per 31.12.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

1.672.390


Quelle

Bundes-Jugendorganisationen/Bundeskanzleramt, Abteilung VI/5

Berechnungsmethode

Summe der Mitglieder in den geförderten Bundes-Jugendorganisationen

Kennzahl: Anteil der weiblichen Jugendarbeitsfachpersonen in %

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

53

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der weiblichen Jugendarbeitsfachpersonen ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 % Prozent gestiegen. Aufgrund der Gesamtzahl von 198.051 Jugendarbeitsfachpersonen (ehrenamtlich wie hauptamtlich) und der damit gegebenen Fluktation ist diese Änderung nicht signifikant. Die Erreichung des Ziels eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisse ist somit weiter gegeben.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

52


Quelle

Bundes-Jugendorganisationen/Bundeskanzleramt, Abteilung VI/5

Berechnungsmethode

Anteil der weiblichen Jugendarbeitsfachpersonen in %, bezogen auf die Gesamtzahl der Jugendarbeitsfachpersonen