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WIRKUNGSZIEL

Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Umfeld des Wirkungsziels wird weiterhin dominiert von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und somit auch von den derzeitigen multiplen Krisen. Mit dem jugendpolitischen Wirkungsziel eng verknüpft sind zwei wesentliche Prinzipien einer erfolgreichen Jugendpolitik: Erstens gilt es stets die Bedürfnisse und Anliegen der jungen Menschen selbst einzubeziehen, insbesondere durch partizipative Mitwirkung der jungen Menschen selbst. Zweitens kann Jugendpolitik nicht in einem Ressort alleine festgemacht werden.

Die Österreichische Kinder- und Jugendorganisationen haben auch 2022 unter dem Eindruck der auslaufenden COVID-19 Pandemie und der sich abzeichnenden weiteren Krisen (Preiserhöhungen, etc.) mit viel Engagement gearbeitet. Wichtig waren dabei zwei Faktoren: 1. Die Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit als Möglichkeit der Freizeitgestaltung und als Ansprechpartnerin der Kinder und Jugendlichen in belastenden Situationen (Stichwort: Psychosoziale Gesundheit). 2. Die finanzielle Absicherung dieser Aufgaben durch die Basis- und Projektförderungen gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz.

Mit der „Österreichischen Jugendstrategie“ wird weiterhin das Ziel der jugendpolitischen Abstimmung und Koordination mit und zwischen den Bundesministerien verfolgt (Maßnahme 3 des Globalbudgets 25.02). Wesentlich ist, dass dieses Wirkungsziel nicht auf einen quantifizierbaren Zielzustand abstellt, sondern letztlich auf die Qualität des (strukturellen) Prozesses, der Teil der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Österreich ist. In Weiterführung der Arbeiten von 2021 haben im Jahr 2022 alle Bundesministerien Jugendziele entwickelt und entsprechende Maßnahmen zugeordnet, die größtenteils 2022 zumindest schon begonnen oder umgesetzt wurden.

Im Sinne der gesamtgesellschaftlich anzustrebenden Gleichstellung von Männern und Frauen ergeben sich aus der Genderpolitik auch im Bereich Jugend wichtige Ziele und Grundsätze wie z. B. die jeweilige Erhaltung einer gleichmäßigen Verteilung der Geschlechterverhältnisse der Mitglieder bzw. der Jugendarbeitsfachpersonen. Diese Gleichstellungszielsetzung wird aktuell von einem Großteil der geförderten Kinder- und Jugendorganisationen nicht nur umgesetzt, sondern aktiv unterstützt und mitgetragen.

Das Wirkungsziel 4 trägt auch zur Umsetzung des Sustainable Development Goals 10.2 bei. Denn zwei Grundsätze (gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz) der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit adressieren die Mitbestimmung und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebensbereichen sowie die Förderung von Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieverständnis. Die in den SDGs angesprochene Inklusion junger Menschen ist auch zentrale Aufgabe der Österreichischen Jugendstrategie, insbesondere wenn es um die Einbindung von jungen Menschen in (politische) Entscheidungsprozesse geht.