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WIRKUNGSZIEL

Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Umfeld des Wirkungsziels wird weiterhin von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und damit auch von den aktuellen multiplen Krisen dominiert. Eng verbunden mit dem jugendpolitischen Wirkungsziel sind wesentliche Prinzipien einer erfolgreichen Jugendpolitik: So gilt es, stets die Bedürfnisse und Anliegen der Jugendlichen selbst einzubeziehen, insbesondere durch partizipative Beteiligung der Jugendlichen selbst. Jugendpolitische Maßnahmen können daher nicht allein in einem Ressort verortet werden.

Die österreichischen Kinder- und Jugendorganisationen haben auch im Jahr 2023 mit großem Engagement in diesem Umfeld gearbeitet. Zwei Faktoren waren dabei nach wie vor wichtig:
1. Die Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit als Möglichkeit der Freizeitgestaltung und als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in belastenden Situationen (Stichwort: psychosoziale Gesundheit). Dies erfordert auch eine breite Basis an haupt- und vor allem ehrenamtlichen Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern.
2. Die finanzielle Absicherung dieser Aufgaben durch die Basis- und Projektförderungen nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz, die durch entsprechende Budgeterhöhungen sichergestellt wurden.

Dies spiegelt sich auch in den Kennzahlen 1 und 2 sowie den Maßnahmen 1 und 2 des Globalbudgets 25.02 wider, mit denen die Anzahl der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundes-Jugendorganisationen erfasst wird. Die Entwicklung ist weiterhin positiv. Lediglich bei den ehrenamtlich Tätigen ist im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Ein Vergleich mit den Jahren seit 2014 zeigt jedoch, dass leichte Schwankungen in den Zahlen üblich sind und auf die natürliche Fluktuation durch Ein- und Austritte zurückzuführen sind. Der Wert für das Jahr 2023 ist zudem der zweithöchste seit 2014.

Die „Österreichische Jugendstrategie“ verfolgt weiterhin das Ziel der jugendpolitischen Abstimmung und Koordination mit und zwischen den Bundesministerien (Maßnahme 3 des Globalbudgets 25.02). Wesentlich ist, dass dieses Wirkungsziel nicht auf einen quantifizierbaren Zielzustand abzielt, sondern letztlich auf die Qualität des (Struktur-)Prozesses, der Teil der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Österreich ist. Aufbauend auf den Arbeiten im Jahr 2022 haben alle Bundesministerien im Jahr 2023 Maßnahmen zu den bestehenden Jugendzielen umgesetzt, einzelne abgeschlossen und neue entwickelt. Dies wird auch im Umsetzungsbericht 2023 zur Österreichischen Jugendstrategie entsprechend dargestellt.

Mit einem Anteil von 58,71% der zugewiesenen Zivildiener an der Gesamtzahl aller zuweisbaren Zivildiener wurde das Ziel der Maßnahme 4 des Globalbudgets 25.02 erreicht. Auch wenn der prozentuelle Anteil im Vergleich zum Jahr 2022 leicht gesunken ist, konnten aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren höheren Anzahl an Zivildienstanträgen in absoluten Zahlen insgesamt mehr Zivildienstleistende den Einsatzorganisationen zugewiesen werden. Damit kann der Zivildienst weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Angebote insbesondere im Pflege- und Sozialbereich leisten und für Zivildienstleistende ein Anreiz sein, sich nach dem Zivildienst weiterhin ehrenamtlich in den Organisationen zu engagieren.

Die Maßnahmen 25.02.1 und 25.02.2 auf Globalbudgetebene werden aus Sicht des Bundeskanzleramtes als „überplanmäßig erreicht“ bewertet und die Maßnahmen 25.02.3 und 25.02.4 als „zur Gänze erreicht“.

Das Wirkungsziel 4 trägt auch zur Umsetzung des Sustainable Development Goals 10.2 bei. Denn zwei Grundsätze (gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz) der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit adressieren die Mitbestimmung und Partizipation junger Menschen in allen Lebensbereichen sowie die Förderung von Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieverständnis. Die in den SDGs angesprochene Inklusion junger Menschen ist auch eine zentrale Aufgabe der Österreichischen Jugendstrategie, insbesondere wenn es um die Einbindung junger Menschen in (politische) Entscheidungsprozesse geht. Sustainable Goal 16(.1) und damit das Ziel friedlicher und inklusiver Gesellschaften entspricht den Aufgaben und Zielen der Jugendarbeit und des Zivildienstes.