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WIRKUNGSZIEL

Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Auch im Jahr 2024 war das Umfeld des Wirkungsziels von gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt. Dementsprechend waren die Bedürfnisse, Probleme und Ängste junger Menschen durch jugendpolitische Maßnahmen anzusprechen.

Die Arbeit der Bundesjugendorganisationen ist daher nach wie vor von besonderer Bedeutung, um junge Menschen in ihren Entwicklungsphasen zu begleiten. Dabei sind folgende Faktoren weiterhin von Bedeutung:
1. Die Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit als Möglichkeit der Freizeitgestaltung sowie als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in belastenden Situationen (Stichwort: psychosoziale Gesundheit). Dies erfordert eine breite Basis an haupt- und vor allem ehrenamtlichen Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern.
2. Die finanzielle Absicherung dieser Aufgaben durch Basis- und Projektförderungen nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz, die durch entsprechende Budgeterhöhungen sichergestellt wurden.

Dies spiegelt sich auch in den Kennzahlen 1 und 2 sowie den Maßnahmen 1 und 2 des Globalbudgets 25.02 wider. Mit diesen wird die Anzahl der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundes-Jugendorganisationen erfasst. Die Entwicklung bei den Hauptberuflichen ist weiterhin positiv. Bei den Ehrenamtlichen ist hingegen ein Rückgang um rund 14 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Hier zeigen sich die Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Notwendige Schwerpunktverlagerungen banden Ressourcen, die ansonsten für die Begleitung und Gewinnung ehrenamtlich Engagierter zur Verfügung gestanden hätten.

Die „Österreichische Jugendstrategie” ist und bleibt ein wichtiges Instrument der jugendpolitischen Abstimmung und Koordination zwischen den Bundesministerien (Maßnahme 3 des Globalbudgets 25.02). Dabei sind nicht nur die Zahlen wesentlich – 156 aktive Maßnahmen im Jahr 2024 bedeuten eine Steigerung gegenüber 2023. Vielmehr ist die stärkere Vernetzung und Koordination zwischen den Bundesministerien wichtig, die alle Maßnahmen zu den bestehenden Jugendzielen umsetzen, einzelne abgeschlossen und neue entwickelt haben. Ebenso regt die Jugendstrategie über ein eigenes Handlungsfeld und sogenannte Reality Checks die Einbindung junger Menschen in die Gestaltung jugendpolitischer Maßnahmen an.

In Österreich besteht für männliche österreichische Staatsbürger die Wehrpflicht. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Zivildienstleistende erbringen Leistungen für gemeinnützige Einrichtungen und stärken damit unser Sozial- und Gesundheitssystem. Sie unterstützen Menschen, die sich in Notlagen befinden oder auf fremde Hilfe angewiesen sind. In den Jahren 2022 und 2023 wurden – verglichen mit den Vorjahren – deutlich mehr Zivildiensterklärungen abgegeben, wodurch auch mehr Zivildienstpflichtige festgestellt wurden. Obwohl diese Entwicklung für den Zivildienst absolut positiv ist, wirkte sich die größere Anzahl an festgestellten Zivildienstpflichtigen reduzierend auf die Kennzahl 3 zum Wirkungsziel 4 aus. Da die Zahl der festgestellten Zivildienstpflichtigen im Jahr 2024 wieder gesunken ist, erhöhte sich der Anteil von zugewiesenen Zivildienstleistenden zu zuweisbaren Zivildienstpflichtigen auf 61,36 %. Das Ziel für das Jahr 2024 wurde damit erreicht.

Die Maßnahme 25.02.1 auf Globalbudgetebene wird aus Sicht des Bundeskanzleramtes als „überplanmäßig erreicht“, die Maßnahme 25.02.2 „überwiegend erreicht“ und die Maßnahme 25.02.3 als „zur Gänze erreicht“ bewertet.

Das Wirkungsziel 4 trägt auch zur Umsetzung von Sustainable Development Goal 10.2 „Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern“ bei. Denn zwei Grundsätze des Bundes-Jugendförderungsgesetzes für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit adressieren die Mitbestimmung und Partizipation junger Menschen in allen Lebensbereichen sowie die Förderung von Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieverständnis. Die Inklusion junger Menschen, wie sie in den SDGs angesprochen wird, ist auch eine zentrale Aufgabe der Österreichischen Jugendstrategie, insbesondere wenn es um die Einbindung junger Menschen in (politische) Entscheidungsprozesse geht. SDG 16.1 „Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern“ und somit das Ziel friedlicher und inklusiver Gesellschaften entspricht den Aufgaben und Zielen der Jugendarbeit und des Zivildienstes.