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WIRKUNGSZIEL

Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Umfeld des Wirkungsziels wird weiterhin dominiert von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und insbesondere der COVID-19 Krise. Mit dem jugendpolitischen Wirkungsziel eng verknüpft sind zwei wesentliche Prinzipien einer erfolgreichen Jugendpolitik: Erstens gilt es stets die Bedürfnisse und Anliegen der jungen Menschen selbst einzubeziehen, insbesondere durch partizipative Mitwirkung der jungen Menschen selbst. Zweitens kann Jugendpolitik nicht in einem Ressort alleine festgemacht werden. Mit der „Österreichischen Jugendstrategie“ wird dieses Ziel der Abstimmung und Koordination verfolgt (Maßnahme 3 des Globalbudgets 25.02). Wesentlich ist, dass dieses Wirkungsziel nicht auf einen quantifizierbaren Zielzustand abstellt, sondern letztlich auf die Qualität des Prozesses, der Teil der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und Befindlichkeit in Österreich ist. Mit dem Fortschrittsbericht 2021 der Österreichischen Jugendstrategie wurden wichtige Schritte dokumentiert. Alle Bundesministerien haben Jugendziele entwickelt und entsprechende Maßnahmen zugeordnet. Des Weiteren wurde ein gemeinsames Jugendziel „Umgang mit Krisen“ aller Bundesministerien beschlossen, dass – aus den Erfahrungen der COVID-19 Pandemie heraus – das Empowerment und die Mitwirkung junger Menschen rund um gesellschaftliche, wirtschaftliche und anderweitige Krisen stärken soll.
Die Österreichische Kinder- und Jugendarbeit hat auch 2021 unter dem Eindruck der COVID-19 Pandemie und den entsprechenden Einschränkungen mit viel Engagement gearbeitet. Wichtig dafür waren unter anderem zwei Faktoren: 1. Die Sicherstellung des Offenhaltens der Kinder- und Jugendarbeit als Möglichkeit der Freizeitgestaltung und als Ansprechpartnerin der Kinder und Jugendlichen in dieser für sie belastenden Situation. 2. Die finanzielle Absicherung der Bundes-Jugendorganisationen durch die Basis- und Projektförderungen des BKA.
Im Sinne der gesamtgesellschaftlich anzustrebenden Gleichstellung von Männern und Frauen ergeben sich aus der Genderpolitik auch im Bereich Jugend wichtige Ziele und Grundsätze wie z. B. die jeweilige Erhaltung der Geschlechterverhältnisse der Mitglieder bzw. der Jugendarbeitsfachpersonen. Diese Gleichstellungszielsetzung wird aktuell von einem Großteil der geförderten Kinder- und Jugendorganisationen nicht nur umgesetzt, sondern aktiv unterstützt und mitgetragen.
Das Sustainable Development Goal 10.2 ist insofern signifikant für die Umsetzung des Wirkungsziels 4, weil zwei der Grundsätze (gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz) der zu fördernden Kinder- und Jugendarbeit die Mitbestimmung und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebensbereichen sowie Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieförderung betreffen. Die in den SDGs angesprochen Inklusion junger Menschen ist ebenso zentrale Aufgabe der Österreichischen Jugendstrategie, insbesondere wenn es um die Einbindung von jungen Menschen in (politische) Entscheidungsprozesse geht.