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MASSNAHME

Bekämpfung der irregulären Migration

Bekämpfung der irregulären Migration (siehe Detailbudget 18.01.05 Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten)

2022
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Missbrauchsquote Visa (Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt)

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,11

%

Zielzustand

0,039

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Asylanträge nach einer Einreise über ein erteiltes Visum und von der Anzahl der erteilten Schengenvisa. Der Anteil Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengen Visa für 2022 beträgt 0,11% (rückläufig gegenüber dem Vorjahr). Betroffene Länder sind: Iran, Russische Föderation, Türkei, Syrien, Indien, Uganda, Sudan

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

0,073


Quelle

Administrative Aufzeichnungen BMI

Berechnungsmethode

Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt

Kennzahl: Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0,12

%

Zielzustand

0,5

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Asylanträge nach einer Einreise über ein erteiltes Visum und von der gesamten Anzahl der Asylanträge. Die Auswirkungen der COVID-19 – Pandemie haben sich hier allerdings in hohem Maß gezeigt. Bei der Anzahl der erteilten Visa kam es zu einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um nahezu 10%, gleichzeitig konnten aber aufgrund der Reisebeschränkungen viele visapflichtige Personen nicht rechtzeitig aus Österreich ausreisen und stellten teilweise eher notgedrungen Asylanträge. Dies bewirkte eine Verzerrung der Relationszahlen für die Dauer der Pandemie und lässt keine Rückschlüsse auf einen nachhaltigen Trend zu.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

0,218


Quelle

Administrative Aufzeichnungen BMI

Berechnungsmethode

Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt

Meilenstein: Umsetzung ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Verschiebung des Beginns von EES auf EU-Ebene. Die Verzögerungen ergeben sich daraus, dass für das Projekt massive Änderungen des Umfangs und einer Verlängerung der Laufzeit genehmigt wurden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Beginn technische Entwicklung von ETIAS und der organisatorischen Umsetzung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Fertigstellung technische Entwicklung, Implementierung und Betrieb ETIAS.

Erläuterung der Entwicklung

Das Projekt ETIAS (European Travel Information and Authorization System oder europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem) der Europäischen Union hat das Ziel zur Befreiung der Visumpflicht, um ihre Grenzen zu schützen und zu stärken. Das Projekt wird maßgeblich vom Fortschritt aller Teilnehmerstaaten innerhalb der EU und von der Europäischen Kommission beeinflusst.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht