Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)

Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)

2022
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

47,1

%

Zielzustand

35

%

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der budgetär planbaren Rahmenbedingungen, der personellen Kontinuität im „Justiz 3.0“-Rollout-Team, der guten Zusammenarbeit mit den IT-Schulungszentren der Oberlandesgerichte und dem ungebrochenen Engagement aller Beteiligten konnte im Jahr 2022 der Rollout der digitalen Hv-Verfahren an allen Landesgericht abgeschlossen sowie der Rollout im Zivil- und Justizverwaltungsverfahren erfolgreich vorangetrieben werden. Damit konnte das Ziel in Bezug auf den Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung im Jahr 2022 übererfüllt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

19,42


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr

Kennzahl: Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

683.000

Anzahl

Zielzustand

500.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund des erfolgreichen Rollouts im Bereich des Strafverfahrens, den Erweiterungen der Service-Plattform JustizOnline auf Unternehmen und Behörden und dem ungebrochenen, großen Interesse der Parteien, Sachverständigen und sonstiger Verfahrensbeteiligter an den digitalen Services der Justiz, konnten die gesteckten Ziele um mehr als 30 % übererfüllt werden. Die Nutzung der elektronischen Akteneinsicht pro Monat hat sich auch in absoluten Zahlen im Zeitraum von Jänner 2022 bis Jänner 2023 – zum wiederholten Male wie bereits 2021 – nahezu verdoppelt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

250.000


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung