MASSNAHME
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
47,1%
Zielzustand
35%
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der budgetär planbaren Rahmenbedingungen, der personellen Kontinuität im „Justiz 3.0“-Rollout-Team, der guten Zusammenarbeit mit den IT-Schulungszentren der Oberlandesgerichte und dem ungebrochenen Engagement aller Beteiligten konnte im Jahr 2022 der Rollout der digitalen Hv-Verfahren an allen Landesgericht abgeschlossen sowie der Rollout im Zivil- und Justizverwaltungsverfahren erfolgreich vorangetrieben werden. Damit konnte das Ziel in Bezug auf den Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung im Jahr 2022 übererfüllt werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
19,42
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Anteil der Geschäftsabteilungen mit digitaler Aktenführung in Prozent pro Jahr
Kennzahl: Anzahl der Zugriffe in die elektronische Akteneinsicht
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
683.000Anzahl
Zielzustand
500.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund des erfolgreichen Rollouts im Bereich des Strafverfahrens, den Erweiterungen der Service-Plattform JustizOnline auf Unternehmen und Behörden und dem ungebrochenen, großen Interesse der Parteien, Sachverständigen und sonstiger Verfahrensbeteiligter an den digitalen Services der Justiz, konnten die gesteckten Ziele um mehr als 30 % übererfüllt werden. Die Nutzung der elektronischen Akteneinsicht pro Monat hat sich auch in absoluten Zahlen im Zeitraum von Jänner 2022 bis Jänner 2023 – zum wiederholten Male wie bereits 2021 – nahezu verdoppelt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
250.000
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung