MASSNAHME
Anhebung des Frauenanteils in der Justizwache
Anhebung des Frauenanteils in der Justizwache
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Bundesgleichbehandlungsquote (Prozentanteil der weiblichen Justizwachbediensteten an allen Exekutivbediensteten)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
19,12Anteil weibl. in %
Zielzustand
20Anteil weibl. in %
Erläuterung der Entwicklung
Unabhängig von einem nach wie vor gezielten Ansprechen und Motivieren von Frauen zur Bewerbung bei der Justizwache, sind im derzeit hochvolatilen Arbeitsmarkt sämtliche Personalrecruitingmaßnahmen als herausfordernd zu bezeichnen. Waren es 2021 noch 1374 Bewerberinnen welche sich dem Auswahlverfahren zur Aufnahme gestellt haben, so kamen im Jahr 2022 nur noch 1088 Bewerberinnen zum Auswahlverfahren, was einen Rückgang von 20,8 % bedeutet. Für das Jahr 2023 wird es erforderlich sein neue Personalrecruitingkonzepte anzudenken und in die Umsetzung zu bringen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
18,07
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Prozentanteil der weiblichen Justizwachbediensteten an allen Exekutivbediensteten