Das Jahr 2022 war – analog zum Jahr 2021 – vor allem zu Beginn und im Herbst noch von COVID-19 geprägt. Insbesondere die Beschäftigung von Menschen in Haft und die Bildungsmaßnahmen für die Strafvollzugsbediensteten waren davon betroffen. Trotz dieser Umstände konnten alle fünf Ziele „zur Gänze“ oder „überplanmäßig“ erreicht werden.
Die im Regierungsprogramm formulierte „Insourcing-Strategie“ konnte nach dem Initiativenstart im Jahr 2021 erfolgreich fortgesetzt werden. Durch schnelles und proaktives Belags-, Betreuungs- und Ressourcenmanagement konnte eine nahezu Vollauslastung der für den Maßnahmenvollzug eingerichteten Justizanstalten erreicht werden. Dadurch war ein effizienter Vollzug ohne Abstriche in den Bereichen Behandlung und Betreuung möglich.
Die Bildungsoffensive für Menschen in Haft wurde konsequent fortgesetzt, wobei für alle Populationen im Straf- und Maßnahmenvollzug verschiedenste – auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene – Bildungsprogramme etabliert wurden, welche die Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erhöhen, um die (Re-)Sozialisierung und (Re-)Integration zu erleichtern und die Wahrscheinlichkeit einer Wiederkehr zu verringern.
Die Forcierung moderner Vollzugsformen, wie dem elektronisch überwachten Hausarrest (eüH), wurde durch die proaktiven Prüfinitiativen der Vollzugsbehörden 1. Instanz die eüH-Variante „Backdoor“ unterstützt, wobei diese Maßnahmen für das Jahr 2023 konsequent fortgesetzt und erweitert werden sollen.
Für den Bereich der Beschäftigung von Menschen in Haft konnte – trotz verschiedenster COVID-19-Cluster in einzelnen Justizanstalten im Winter 2021/2022 und Herbst 2022 – ein nahe am Zielwert gelegenes Ergebnis erreicht werden. Der Ausbau von Beschäftigungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Betriebe für Insassinnen und Insassen wird auch für das Jahr 2023 der wesentlichste strategische Auftrag sein, zumal ein kausaler Wirkungszusammenhang zwischen der Beschäftigung von Menschen in Haft mit den vielfältigen Dimensionen des Straf- und Maßnahmenvollzuges (Sicherheit, Finanzen, Betreuung etc.) nachweisbar ist. Zusammengefasst ist die Beschäftigung neben der Betreuung die wesentlichste Komponente des Wirkungsziels 4, nämlich das Handeln im Sinne einer Rückfallsprävention und (Re-)Integration bzw. (Re-)Sozialisierung.
Die Aus- und Fortbildung von Strafvollzugsbediensteten war jener Bereich, der noch am meisten unter den COVID-19-Maßnahmen litt, da die Cluster unter den Bediensteten vielfach zu Absagen von Seminaren und anderen Fortbildungsveranstaltungen geführt haben. Im Vergleich zum Jahr 2021 konnte hier bereits eine Verbesserung in Richtung Zielwert erreicht werden.
Die Maßnahmen im Kontext zum Sustainable Development Goal Nr. 4 waren auf allen Ebenen erfolgreich. So konnte im Rahmen von Arbeits- und Bildungsmaßnahmen allen Ethnien, Nationalitäten und Geschlechter im Straf- und Maßnahmenvollzug ein gleicher Zugang gewährleistet werden. Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 2385 Fremde und 2562 Österreicherinnen und Österreicher in den österreichischen Justizanstalten ständig beschäftigt; an den angebotenen Bildungsmaßnahmen beteiligten sich 2607 Fremde und 1604 Österreicherinnen und Österreicher.
Das Recruiting von weiblichen Justizwachbediensteten gestaltet sich – angefeuert durch die Energiekrise und dem Ukrainekrieg, sowie dem damit verbundenen hochvolatilen Arbeitsmarkt – als nach wie vor äußerst schwierig. Die Entwicklung des Anteils weiblicher Exekutivbediensteter im Straf- und Maßnahmenvollzug stellt sich für die Jahre 2018 bis 2022 wie folgt dar: 2018: 15,01 %, 2019: 16,23 %, 2020: 17,55 %, 2021: 18,41 % und 2022: 19,12 %.
Aber nicht nur das Recruiting von weiblichen Exekutivbediensteten, sondern auch das Halten von bereits im System etablierten Bediensteten ist derzeit eine große Herausforderung. Mitte bis Ende 2022 wurden erste Initiativen, wie z. B.: die Durchführung von Onlinerecruitingdays gesetzt, um die Prozesse zu analysieren, sodass daraus ab Mitte 2023 Erkenntnisse für eine entsprechende Anpassung gewonnen werden können.
Das Wirkungsziel 4 wird in einer Gesamtschau für das Jahr 2022 als „zur Gänze erreicht“ bewertet. Für das Jahr 2023 wurde eine Veränderung bei den Kennzahlen zum Wirkungsziel 4 vorgenommen. Der Beschäftigungsindex – ein multiplikativer Index aus Beschäftigungsquote und Beschäftigungsdauer – wird die Beschäftigungsstunden ersetzen.