MASSNAHME
Forcierung des Backdoor-eüH in den Justizanstalten
Forcierung des Backdoor-eüH in den Justizanstalten durch proaktive Prüfung der Möglichkeiten insbesondere bei Insassen und Insassinnen im gelockerten Vollzug bzw. Entlassungsvollzug.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Insassinnen und Insassen im Backdoor-eüH
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
244Anzahl
Zielzustand
230Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Zielwert für 2022 lag bei 230 Backdoor-eüH-Bewilligungen. Die Anzahl der Bewilligungen ist vom Jahr 2021 mit 268 auf 244 im Jahr 2022 um 9 % zurückgegangen. Der erreichte Wert liegt um 6,1 % über dem Zielwert. Für 2023 werden die Justizanstalten nachhaltig zur Forcierung der Variante Backdoor-eüH angehalten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
208
Quelle
Kompetenzstelle Elektronische Überwachung
Berechnungsmethode
Zählung