KENNZAHL
Anzahl der Insass*innen in Bildungsmaßnahmen aller Art (Bildungsquote) Gesamt
Anzahl der Insassinnen und Insassen in Bildungsmaßnahmen aller Art (Bildungsquote) Gesamt
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Anzahl der Insassinnen und Insassen in Bildungsmaßnahmen aller Art (Bildungsquote) Gesamt
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Die Bildungsmaßnahmen im Straf- und Maßnahmenvollzug im Jahr 2022 (1,475/1000 Belagstage) haben sich gegenüber dem Jahr 2021 (0,773 Bildungsmaßnahmen/1000 Belagstage) nahezu verdoppelt. Dafür verantwortlich sind einerseits neu geschaffene Strukturen in der Administration und andererseits eine Bildungsoffensive für die verschiedensten Populationen im Straf- und Maßnahmenvollzug (Jugendliche, junge Erwachsene, Frauen etc.). Die Initiative wurde insbesondere im Zusammenhang mit dem SDG Nr. 4 (Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern) und darin insbesondere auf die Subziele 4.1 (Sicherstellung des gleichberechtigten, kostenlosen Abschlusses eines Grund- und/oder Sekundarabschlusses), 4.4 (Erhöhung der Anzahl der Jugendlichen und Erwachsenen, welche über eine fachliche Qualifikation zur Ausübung eines Berufes haben) und 4.6 (Sicherstellung, dass Jugendliche und Erwachsene lesen, schreiben und rechnen lernen) abgestimmt, und die Ziele in allen Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen der nachgeordneten Dienststellen verankert. Die Initiative wurde überdies als Erfolgsgeschichte auf der Webseite des Bundeskanzleramtes zum Thema Sustainable Development Goals dargestellt. Für 2023 ist geplant die Bildungsoffensive konsequent weiterzuverfolgen. Für die Jahre 2013 bis 2016 stehen für diese Kennzahl keine Daten zur Verfügung.
Quelle
Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)
Berechnungsmethode
Die Bildungsquote ergibt sich aus der Anzahl der Bildungsmaßnahmen bezogen auf 1000 Belagstage (Ein Belagstag ist ein Tag vollzogener Haft/Unterbringung in einer Justizanstalt). Basierend auf der Kausalität, dass ein höheres Bildungsniveau die Wahrscheinlichkeit von deliktischem Handeln reduziert (vgl. z. B.: Unzureichende Bildung: Folgekosten durch Kriminalität, Entorf, Sieger, Bertelsmann Stiftung, 2010), liefert die Kennzahl Rückschlüsse auf die Anzahl der Bildungsinterventionen im Strafvollzug unabhängig davon, ob durch die Vollzugsbehörden I. Instanz eine Vergütung als zielführend erachtet wurde. Es werden also auch niederschwellige und basale Bildungsmaßnahmen als Leistung zum Wirkungsziel erfasst.