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KENNZAHL

Beschäftigungsdauer Insassinnen und Insassen Gesamt

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Dauer der Beschäftigung von Menschen in Haft hat sich im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 von 3,24 h/Werktag auf 3,15 h/Werktag und somit um 2,8 % verringert. Verantwortlich dafür waren vor allem noch COVID-19-Cluster in großen Strafvollzugsanstalten zu Beginn des Jahres, welche – aufgrund der beengten räumlichen Strukturen in einer Justizanstalt – jeweils das Schließen sämtlicher Beschäftigungseinrichtungen zur Folge hatte, um die Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren. Für das Jahr 2023 wurde auf strategischer Ebene im Kontext zum Wirkungsziel 4 der Untergliederung 13 die Forcierung von Beschäftigungsinitiativen für Insasseninnen und Insassen in den Maßnahmenkatalog der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne gem. § 45 BHG 2013 übernommen, sodass in Kombination mit der ab 2023 gültigen Kennzahl zur Messung der Beschäftigung – dem Beschäftigungsindex – nicht nur der Dauer der Beschäftigung entsprechendes Gewicht beigemessen wird, sondern auch dem Anteil der beschäftigten Menschen im Bezug zur Gesamtpopulation. Durch diese Maßnahme sollen modernen Formen der Beschäftigung, wie z.B.: Jobsharing oder Teilzeit, aber auch den Bedürfnissen der therapeutischen Beschäftigung des Maßnahmenvollzuges Rechnung getragen werden. Für die Jahre 2013 bis 2016 stehen für diese Kennzahl keine Daten zur Verfügung.


Quelle

Cockpit; Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Abt II 1)

Berechnungsmethode

Summe der Beschäftigungsstunden bezogen auf die Werktage des Betrachtungszeitraums