Das Jahr 2021 war nach wie vor geprägt von den Auswirkungen der Pandemie. Trotz dieser erschwerten Bedingungen, welche vor allem den Bereich der Beschäftigung von Insassinnen:Insassen und die Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten betroffen hat, konnten zwei Drittel aller gesetzten Ziele erreicht und teilweise überplanmäßig erfüllt werden.
Hinsichtlich der Initiierung der Insourcingstrategie im Bereich des Maßnahmenvollzuges gem. § 21 Abs. 1 StGB und § 429 StPO, kann auf eine erfolgreiche Umsetzung derselben zurückgeblickt werden, wodurch insbesondere vorhandene Belagsressourcen besser genutzt werden konnten.
Die Bildungsmaßnahmen für Menschen in Haft konnten durch die Initiierung von Bildungsoffensiven im niederschwelligen Bereich und durch die Nutzung moderner Bildungsmethoden wie z. B. elektronisches Lernen im Strafvollzug in Kombination mit einer Standardisierung im Bereich der Administration stark gesteigert werden. Die gesetzten Zielwerte wurden überplanmäßig erreicht.
Im Bereich der Forcierung moderner Möglichkeiten des Freiheitsentzuges, konnte der elektronisch überwachte Hausarrest – insbesondere durch Forcierung der Backdoor-Variante – gesteigert und der gesetzte Zielwert überplanmäßig erreicht werden.
Im Bereich der Beschäftigung von Menschen in Haft konnten die Zielwerte – aufgrund von Covidclustern in einigen Justizanstalten – nicht ganz erreicht werden, zumal das Infektionsgeschehen in einer Justizanstalt nur durch konsequente Schließung von Anstaltsbereichen – und somit auch von Beschäftigungsbereichen – eingedämmt werden konnte. Aufgrund der steten Verbesserung des Krisenmanagements in den Justizanstalten im Umgang mit pandemischen Vorfällen lässt die Prognose zu, den gesetzten Zielwert für 2022 erreichen zu können.
Die Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten – insbesondere im Bereich des Seminarangebots – war durch das Infektionsgeschehen und die Öffnung oder Schließung von Seminarörtlichkeiten bestimmt. Durch die Lockdowns konnte eine Vielzahl von Seminarveranstaltungen nicht durchgeführt werden. Aufgrund der methodischen Inhalte der Seminar – welche ein praktisches Beüben und somit eine physischen Anwesenheit erfordern – war es nicht immer möglich, diese mit Videokonferenzen durchzuführen.
Im Kontext zum Sustainable Development Goal 4 und 16.3 wird ausgeführt, dass im Rahmen der Forcierung von Arbeits- und Bildungsmaßnahmen ein gleicher Zugang für alle Nationalitäten, Ethnien, Geschlechter und Altersgruppen gewährleistet wird. So waren 2021 ständig durchschnittlich 2.417 Österreicher:innen und 2.347 Fremde in den österreichischen Justizanstalten beschäftigt und von insgesamt 2.154 Bildungsmaßnahmen wurden 1.307 von Fremden und 847 von Österreicher:innen besucht.
Das Recruiting von weiblichen Exekutivbediensteten ist ein besonders schwieriges Vorhaben, zumal einerseits die Coronakrise mit dem dadurch entstehenden hochvolatilen Arbeitsmarkt die gesetzten Maßnahmen teilweise konterkariert hat und andererseits der generell große Bedarf an Fachkräften im öffentlichen Dienst eine weitere besondere Herausforderungen darstellt. Die gesetzten Maßnahmen müssen dauerhaft schnell auf die sich ständig ändernden Situation angepasst werden, sodass auch zukünftig ausreichend Personal – auch im Kontext zur Schwerarbeiterregelung und insbesondere im Bereich weiblicher Exekutivbediensteter – für den Straf- und Maßnahmenvollzug zur Verfügung steht. Die Entwicklung stellt sich derzeit wie folgt dar: 2018: 15,01 %, 2019: 16,23 %, 2020: 17,55 %, 2021: 18,41 %.
Das Wirkungsziel 4 wird daher insgesamt als „zur Gänze erreicht“ bewertet. Zu den Maßnahmen auf Globalbudgetebene darf angemerkt werden, dass diese ab dem BVA 2022 neu gestaltet wurden, um eine bessere Ergänzung zu den bestehenden Kennzahlen des Wirkungsziels 4 darzustellen.