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WIRKUNGSZIEL

Moderner, effektiver und humaner Strafvollzug

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel 4 wurde ebenfalls überarbeitet und ist jetzt ausschließlich dem Strafvollzug gewidmet; der Überarbeitungsprozess wird voraussichtlich mit dem BVA 2022 abgeschlossen sein. Das Jahr 2020 war einerseits geprägt durch die Coronakrise, welche die Erreichung des Wirkungszieles in der Beschäftigung verhindert hat und andererseits durch eine tiefgreifende Umstellung im gesamten Controllingprozess und in der Inbetriebnahme eines neuen Controllingtools (Cockpit) die Wirkungsziele teilweise verändert hat. Die Implementierung der neuen Software und die Anwendung der Balanced Scorecard als Controllingmethode hat 2020 neue Möglichkeiten in der Analyse von Daten und in der Organisationssteuerung ausgelöst, welche es möglich gemacht haben, bestehende Wirkungsziele detaillierter auszugestalten und bisher nicht quantifizierbare Leistungen und Wirkungen transparent und automatisiert darzustellen. Dieser Entwicklungsprozess wird mit den Wirkungszielen zum BVA 2021 konsequent fortgesetzt werden.
Das gesetzte Ziel zur Erhöhung der Frauenquote in der Justizwache wurde erreicht und die Tendenz ist weiterhin leicht steigend.