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WIRKUNGSZIEL

Effektive Rechtsdurchsetzung

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die rasche Vollziehung von Entscheidungen der Gerichte in Zivil- und Strafsachen ist maßgeblich für die Rechtssicherheit und eine effektive spezial- und generalpräventive Wirkung. Da der Vollzug von Exekutionsanträgen bereits einen hohen Level an Effizienz erreicht hat, ist hier keine weitere Steigerung mehr zu erwarten, weshalb die Kennzahl in Zukunft entfallen wird. Die ambitionierten Ziele im Bereich des Strafvollzugs konnten, trotz der angespannten Personalsituation und der stetig steigenden Anzahl von unqualifizierten bzw. nicht arbeitsfähigen InsassInnen, überwiegend erreicht werden. Auch dieses Wirkungsziel wird überarbeitet und soll in den kommenden Jahren durch neue und aussagekräftige Indikatoren im Bereich des Strafvollzugs ergänzt werden.