Leider war 2019 bundesweit ein Anstieg auf 52,8 Tage zu verzeichnen. Es sollte dabei jedoch beachtet werden, dass im Sprengel des OLG Linz mit 46,8 Tagen der Zielwert beinahe erreicht wurde, im Sprengel des OLG Graz wurde der Zielwert mit 42 Tagen und im Sprengel des OLG Innsbruck mit 43,7 Tagen sogar unterschritten. Lediglich im Sprengel des OLG Wien wurde der Zielwert mit 62 Tagen nicht annähernd erfüllt.
Quelle
Verfahrensautomation Justiz (VJ)
Berechnungsmethode
Zählung der Tage zwischen Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung