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WIRKUNGSZIEL

Moderner, effektiver, humaner und sicherer Straf- und Maßnahmenvollzug

Ein moderner, effektiver, humaner und sicherer Straf- und Maßnahmenvollzug, mit besonderem Fokus auf (Re)integration und Rückfallsprävention

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Jahr 2023 war zwar nicht mehr von Covid-19 geprägt, aber im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 von einer stärker ansteigenden Anzahl an Menschen in Haft. Waren im Jahr 2021 noch durchschnittlich 8.490 Menschen in Haft, so waren es 2022 bereits 8.707 und im Jahr 2023 durchschnittlich 9.158. Der Durchschnittswert von Menschen in Haft stieg somit innerhalb von drei Jahren um 668, wobei dieser Wert der Platzkapazität von zwei mittelgroßen Justizanstalten entspricht. Die Anzahl an Beschäftigungsplätzen in den Justizanstalten ist allein schon aus baulichen Gründen nach oben hin begrenzt. Die Schaffung neuer Betriebe bedarf immer größerer Planungs- und vor allem Umbaumaßnahmen, welche zeitliche und budgetäre Ressourcen fordern. Eine größere Anzahl an Menschen in Haft bei gleichbleibender Anzahl und Nutzung von Beschäftigungsplätzen lässt somit die Beschäftigungsquote automatisch sinken.

Die im Regierungsprogramm formulierte „Insourcing-Strategie“ konnte nach dem initialen Start im Jahr 2021 weiterhin erfolgreich fortgesetzt werden. Durch rasches und proaktives Belags-, Betreuungs- und Ressourcenmanagement konnte eine nahezu Vollauslastung der für den Maßnahmenvollzug eingerichteten Forensisch-therapeutischen Zentren erreicht werden, sodass ohne Abstriche in den Bereichen Behandlung und Betreuung Kostenersparnisse realisiert wurden.

Die Bildungsoffensive für Menschen in Haft wurde konsequent fortgesetzt, wobei für alle Bevölkerungsgruppen im Straf- und Maßnahmenvollzug verschiedene – auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene – Bildungsprogramme etabliert wurden, welche die Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erhöhen, um die (Re-)Sozialisierung und (Re-)Integration zu erleichtern und die Wahrscheinlichkeit einer Wiederkehr in Haft zu verringern.

Die Forcierung moderner Vollzugsformen, wie dem elektronisch überwachten Hausarrest (eüH), wurde durch die proaktiven Prüfinitiativen der Vollzugsbehörden 1. Instanz die eüH-Variante „Backdoor“ unterstützt, wobei diese Maßnahmen für das Jahr 2023 konsequent fortgesetzt und erweitert wurde.

Trotz des schwierigen Umstands hinsichtlich des starken Anstiegs von Menschen in Haft, konnten drei der fünf vorgegebenen Zielwerte erreicht werden. Erreicht wurden die Ziele im Bereich des eüH, den Bildungsmaßnahmen für Menschen in Haft, und – im Rahmen der Umsetzung der Insourcing-Strategie – der Anteil der untergebrachten und/oder angehaltenen Menschen in vollzugseigenen Forensisch-therapeutischen Zentren. Die Zielwerte bei den Bildungsmaßnahmen für die Strafvollzugsbediensteten und der Beschäftigungsindex wurden nicht erreicht. Der Ausbau von Beschäftigungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Betriebe für Menschen in Haft werden – getragen von den Projekten der Betriebsrestrukturierung und der Dienstplanoptimierung – auch im Jahr 2024 die wesentlichen strategischen Aufträge sein, zumal ein kausaler Wirkungszusammenhang zwischen der Beschäftigung von Menschen in Haft mit den vielfältigen Dimensionen des Straf- und Maßnahmenvollzuges (Sicherheit, Finanzen, Betreuung etc.) nachweisbar ist. Zusammengefasst ist die Beschäftigung neben der Betreuung die entscheidende Komponente des Wirkungsziels 4, nämlich das Handeln im Sinne einer Rückfallsprävention, (Re-)Integration und damit der Vermeidung von Wiederkehr in Haft.

Die Aus- und Fortbildung von Strafvollzugsbediensteten ist jener Bereich, welcher derzeit am meisten an der Situation am Arbeitsmarkt leidet. Es ist bezeichnend, dass zB: die Anzahl der Bewerbungen für den Justizwachdienst vom Jahr 2022 (1.086) zum Jahr 2023 (688) um 46,6 % zurückgegangen ist, ohne dass besondere Maßnahmen gesetzt oder Initiativen vernachlässigt wurden. Für das Jahr 2024 sollte die Neustrukturierung der Recruitingmaßnahmen und die außenwirksame Bewerbung der Berufsbilder des Straf- und Maßnahmenvollzuges im Rahmen der Bewerbungszahlen Wirkung zeigen.

Die Maßnahmen im Kontext zum Sustainable Development Goal Nr. 4 – insbesondere der Subziele 4.1 (gleichberechtigte Grund- und Sekundarschulbildung), 4.4 (Vermittlung von Qualifikationen für Arbeit), 4.5 (Zugang zu Bildung für Menschen die nicht vollständig in die Gesellschaft integriert sind) und 4.6 (Vermittlung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenz für Jugendliche) – waren auf allen Ebenen erfolgreich. So konnte im Rahmen von Arbeits- und Bildungsmaßnahmen allen Bevölkerungsgruppen im Straf- und Maßnahmenvollzug ein gleicher Zugang gewährleistet werden. Im Jahr 2023 waren ständig durchschnittlich 2.536 Fremde und 2.607 Österreicher:innen in den österreichischen Vollzugseinrichtungen beschäftigt. Von den angebotenen Bildungsmaßnahmen wurden insgesamt 4.533 für Fremde und 2.754 für Österreicher:innen durchgeführt.

Das Recruiting von weiblichen Justizwachbediensteten gestaltet sich zwar erfolgreich aber im Kontext zum generellen Fachkräftemangel nach wie vor schwierig. Die Entwicklung des Anteils weiblicher Exekutivbediensteter im Straf- und Maßnahmenvollzug stellt sich für die Jahre 2018 bis 2023 wie folgt dar: 2018: 15,01 %, 2019: 16,23 %, 2020: 17,55 %, 2021: 18,41 %, 2022: 19,12 % und 2023: 20,19 %.

Das Wirkungsziel 4 der Untergliederung 13 wird in einer Gesamtschau für das Jahr 2023 als „teilweise erreicht“ bewertet. Für das Jahr 2024 wurde eine Veränderung bei den Kennzahlen vorgenommen. Die Wiederkehrerquote wurde als relevanter Maßstab für die wirkungsorientierte Gestaltung des Straf- und Maßnahmenvollzuges als Kennzahl zum Wirkungsziel 4 aufgenommen.