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MASSNAHME

Anhebung des Frauenanteils in der Justizwache

Anhebung des Frauenanteils in der Justizwache

2022
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Bundesgleichbehandlungsquote (Prozentanteil der weiblichen Justizwachbediensteten an allen Exekutivbediensteten)

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

19,12

Anteil weibl. in %

Zielzustand

20

Anteil weibl. in %

Erläuterung der Entwicklung

Unabhängig von einem nach wie vor gezielten Ansprechen und Motivieren von Frauen zur Bewerbung bei der Justizwache, sind im derzeit hochvolatilen Arbeitsmarkt sämtliche Personalrecruitingmaßnahmen als herausfordernd zu bezeichnen. Waren es 2021 noch 1374 Bewerberinnen welche sich dem Auswahlverfahren zur Aufnahme gestellt haben, so kamen im Jahr 2022 nur noch 1088 Bewerberinnen zum Auswahlverfahren, was einen Rückgang von 20,8 % bedeutet. Für das Jahr 2023 wird es erforderlich sein neue Personalrecruitingkonzepte anzudenken und in die Umsetzung zu bringen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

18,07


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Prozentanteil der weiblichen Justizwachbediensteten an allen Exekutivbediensteten