MASSNAHME
Einhaltung des BFRG und des jeweils geltenden BFG
Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden erforderliche Maßnahmen mit der für die Umsetzung zuständigen Stelle erörtert.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Eine aktuelle finanzielle Bewertung zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Auszahlungsentwicklung wurde laufend analysiert. Der Bundesfinanzrahmen wurde eingehalten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Bei Notwendigkeit werden erforderliche Maßnahmen mit dem materiell-rechtlich zuständigen Ressort erörtert.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Es waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlags waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Bei Notwendigkeit werden Maßnahmen zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens gemeinsam mit der materiell-rechtlich zuständigen Stelle erörtert.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Einhaltung des Bundesvoranschlages waren keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze