Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen

Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice.

2022
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: vom Arbeitsmarktservice (AMS) geförderte gesundheitlich beeinträchtigte Personen

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

96.741

Anzahl

Zielzustand

80.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2014 konnten die Förderungen auf etwas über 70.000 Personen ausgedehnt werden. Im Jahr 2015 reduzierte sich die Zahl der vom AMS geförderten Personen insgesamt sowie auch die Förderungen für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Mit dem Endergebnis von 67.287 vom AMS geförderten Personen dieser Zielgruppe konnte der Planwert 2015 jedoch überschritten werden. Für das Jahr 2016 wurde als Zielsetzung die Annäherung an den Wert von 2014 festgelegt (Planwert von 70.000). Dieser Planwert sowie der bisherige Höchststand des Jahres 2014 an vom AMS geförderten Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen konnte übertroffen werden. Für das Jahr 2017 wurde der Zielwert weiter auf 72.000 erhöht und mit einer Realisierung von 79.736 geförderten gesundheitlich beeinträchtigten Personen deutlich übertroffen. Selbiges gilt für das Jahr 2018 mit einem Zielwert von 75.000 und einer Realisierung von 83.052 sowie das Jahr 2019 mit dem Zielwert von 74.000 und einer Realisierung von 82.159. Aufgrund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen anfänglichen Einschränkung der Schulungen des AMS, wurde der Zielwert von 80.000 knapp nicht erreicht (Istzustand: 78.553). Im Jahr 2021 konnten vermehrt Schulungen des AMS stattfinden und daher wurde der Zielwert von 80.000 deutlich überschritten. Es wurden 2021 insgesamt 96.561 gesundheitlich beeinträchtigte Personen gefördert. Im Jahr 2022 wurde trotz sinkender Vorgemerktenzahlen beim AMS das Schulungsniveau für gesundheitlich beeinträchtigte Personen mit insgesamt 96.741 geförderten Personen auf dem Niveau des Vorjahres gehalten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

78.553


Quelle

AMS DWH: fdg_personen_2022

Berechnungsmethode

Anzahl Personen, die mindestens einen Tag im betroffenen Jahr eine Beihilfe bezogen haben (Anzahl Personen)