Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Untergliederung 20

Arbeit

2022

Leitbild der Untergliederung

Wir betreiben aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit sowie Förderung von Beschäftigung und sichern die Existenz der Arbeitslosen. Wir verbessern Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch Bewusstseinsbildung für den ArbeitnehmerInnenschutz.

Wirkungsziele 2022

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Kennzahlen

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
Mehr laden (5)

Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

BÜNDELUNG: Überbetriebliche Lehrausbildung des AMS NÖ (Ausbildungsjahr 2020/21) - ÜBA 1 und ÜBA 2

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2020

BÜNDELUNG: Überbetriebliche Lehrausbildung – AMS Wien – 2021/2022

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2021

Neuregelung des frühest möglichen Zugangsalters zur Altersteilzeit

Bundesgesetz, Finanzjahr 2018

Bundesgesetz mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutzge-setz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG sowie das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden - Sammelnovelle Auflagepflicht

Bundesgesetz, Finanzjahr 2016

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung – itworks – JobTransfair -Trendwerk

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2020

Mehr laden (4)

Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


Zum Glossar