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Vorhaben

BÜNDELUNG: Überbetriebliche Lehrausbildung – AMS Wien – 2021/2022

BÜNDELUNG: Überbetriebliche Lehrausbildung – AMS Wien – 2021/2022

2022
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -53.976

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel des Arbeitsmarktservice Wien. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz bis 18 Jahre hat das Arbeitsmarktservice Wien einen klaren Auftrag, Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder keine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, der den zunehmenden Qualifizierungsanforderungen der Wirtschaft entspricht.

Die Beauftragung überbetrieblicher Lehrausbildungen (ÜBA) durch das AMS Wien trägt daher maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird. Ebenso wird dem Facharbeiter_innenmangel am Wiener Arbeitsmarkt entgegengewirkt.

Die Covid-19-Pandemie wirkt sich im gesamten Bereich umfassend aus – alleine im Ausbildungsjahr 2020/2021 wurde das ursprüngliche ÜBA-Angebot mehrere Male unterjährig erweitert. Die Umsetzung im Zuge mehrerer Lockdowns und die Umstellung auf Distance Learning sowie die Einhaltung aller gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen haben alle Beteiligten sehr gefordert. Die Ausweitung der zum Einstieg nötigen Erprobungsplätze war für die Trägerseite eine Herausforderung. Gesetzlich vorgegebene Praxiszeiten konnten nur mit erhöhtem Vermittlungsaufwand erbracht werden. Viele Praktikumsgeber_innen haben bereits vereinbarte Praktika wieder abgesagt, da sie den Betrieb covid-bedingt geschlossen halten mussten, insbesondere trifft das die Gastronomie und den Tourismus. Prüfungstermine wurden teilweise verschoben bzw. waren die Prüfungsbedingungen durch die Covid-Schutzmaßnahmen erschwert (Maximalanzahl Personen in Räumlichkeiten etc.). Die Corona-Pandemie führt leider auch dazu, dass das Angebot an betrieblichen Lehrstellen im Jahr 2021 voraussichtlich sinken wird. Das bedeutet, dass wir unsere Anstrengungen, die Jugendlichen zu vermitteln nochmal stärker vorantreiben werden.

Das AMS Wien bietet jährlich für rund 6.400 Jugendliche Ausbildungen gem. §30b und §8b BAG (Berufsausbildungsgesetz) an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger, Dauer ein Jahr), verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA- Integrative Berufsausbildung) sowie einer Teilqualifizierung gem. §8 Abs. 2 BAG.

Für die verlängerte Lehre sowie die Teilqualifizierung kommen gem. §8b Abs. 4 BAG folgende Jugendliche in Frage:

1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
2. Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen, oder
3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
4. Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservices oder des Sozialministeriumservices zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 nicht möglich ist.

Die Laufzeit beträgt 1.7.2021 bis 30.6.2022.

Grundsätzlich werden 8 Berufsobergruppen gefördert. In diesem Vorhaben werden nur jene sieben vorgelegt, deren Bewilligungssumme 7,5 Mio. Euro übersteigen.

Die Gesamtkosten für die sieben Einzelbeauftragungen belaufen sich auf 72.999.239 €. Das AMS Wien sieht gleichzeitig eine Aufstockungsoption um 25 % auf 91.249.049€ vor, um bei steigendem Bedarf möglichst rasch eine Erhöhung der Ausbildungsplätze umsetzen zu können.

Folgende Einzelvorhaben im Rahmen der überbetrieblichen Berufsausbildungen gem. §30b und §8b Berufsausbildungsgesetz (BAG) durch das AMS Wien werden zur Vorlage gebracht:

1. Berufsobergruppe: Büro / Handel / Finanzen, Berufsbereich Handel und Verkauf, Kultur / Sprachen / Gesellschaft
2. Berufsobergruppe: Gesundheit / Medizin / Pflege, Körperpflege / Schönheit
3. Berufsobergruppe: Holz / Papier/ Glas / Keramik, Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen, Mode / Textil /Leder, Chemie / Kunststoff
4. Berufsobergruppe: Informatik / EDV / Kommunikationstechnik, Medien / Druck / Design, Elektrotechnik / Elektronik
5. Berufsobergruppe: Lebens- und Genussmittel / Ernährung, Tourismus / Gastgewerbe / Hotellerie, Umwelt / Energie / Rohstoffe
6. Berufsobergruppe: Maschinen / Fahrzeuge / Metall, Kunst / Kunsthandwerk, Bau / Architektur /Gebäudetechnik
7. Berufsobergruppe: Büro / Handel /Finanzen, Schwerpunkt Berufsbereich Handel, Recht / Sicherheit / Verwaltung, Kultur / Sprachen / Gesellschaft

Die Planung der Lehrberufe erfolgt unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte:
. Die Vermittlung auf betriebliche Lehrstellen ist aufgrund der Pandemie seit einem Jahr schwierig bzw. in einzelnen Branchen wie Gastronomie und Tourismus kaum möglich. Die anhaltende Corona-Pandemie führt hier auch weiterhin zu einer angespannten Lage. Das bedeutet, dass wir unsere Anstrengungen, die Jugendlichen zu vermitteln nochmal stärker vorantreiben werden.
. Die Covid-19-Pandemie wirkt sich im gesamten Bereich umfassend aus – alleine im Ausbildungsjahr 2020/2021 wurde das ursprüngliche ÜBA-Angebot mehrere Male unterjährig erweitert. Die Umsetzung im Zuge mehrerer Lockdowns und die Umstellung auf Distance Learning sowie die Einhaltung aller gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen haben alle Beteiligten sehr gefordert.
. Vermittlung wird weiterhin als vorrangiges Ziel angesehen. Jugendlichen, die nicht ausbildungsfit sind, werden entsprechend des Bedarfs vorgelagerte Angebote empfohlen, um die Defizite auszugleichen. Erst bei erfolgloser Vermittlungsaktivität wird ein ÜBA-Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
. Weitere Intensivierung der Vermittlungsaktivitäten auf betriebliche Lehrstellen bei folgenden Vorbereitungsangeboten: Ausbildungsfit (vormals Produktionsschule) Jugendarbeitsassistenz, Jugendwerkstatt, Berufswerkstatt, Mädchen-Berufs-Zentrum, ABO-Jugend.
. Die Neueinstiege in die ÜBA2 wurden im Vergleich zum Vorjahr um 195 Plätze auf insgesamt 370 Plätze reduziert. Aufgrund der Pandemie wurden keine stärkeren Vermittlungsimpulse in die betriebliche Lehre sichtbar. Die Organisation von Praktika, die das zentrale Element der ÜBA2 ist war in jenen vom Lockdown betroffenen Berufsobergruppen nicht möglich. Dies war so massiv, dass wir unterjährig extra ÜBA1 Gruppen im zweiten Lehrjahr organisieren mussten, um den Jugendlichen eine Weiterlehre zu ermöglichen.
. Vernetzung mit dem AMS Niederösterreich im Sinne der Überregionalen Vermittlung.
. Intensive Zusammenarbeit aller ÜBA-Träger mit dem Service für Unternehmen des AMS U25 und dem AMS Jugendliche I und AMS Jugendliche II zur Vermittlung von ÜBA Teilnehmer_innen bei gemeldeten offenen Lehrstellen.
. Der Kriterien- und Konsequenzenkatalog hat sich bewährt und ist ein praktikables Instrument, um den Teilnehmer_innen Rechte und Pflichten klar zu kommunizieren. Dieser wird von den Jugendlichen sowie den Trägern sehr gut angenommen. Die Rechte und Pflichten sind für alle Beteiligten klar und können konsequenter eingefordert werden in dem Wissen, dass diese in allen ÜBAs und bei allen Ausbildungseinrichtungen wortgleich umgesetzt werden. Es hat noch mehr Dokumentation und Struktur gebracht und vor allem die Transparenz bei Entscheidungen weiter erhöht.

Eine Zustimmung durch das Landesdirektorium erfolgte mittels Rundlaufbeschluss am 24. März 2021.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die überbetriebliche Lehrausbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (UN). Hier vor allem zu den Zielen #4 „Hochwertigen Bildung“ und #8 „Menschwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“. In der aktuellen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bspw. das Ziel festgelegt, die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welchen durch berufliche Qualifikationen eine menschenwürdige Arbeit ermöglicht wird, wesentlich zu erhöhen.
Schließlich ist auch die Österreichische Jugendstrategie eng verknüpft mit den SDG und den Europäischen Jugendzielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027. Die überbetriebliche Lehrausbildung nimmt im Rahmen dieser nationalen Strategie eine zentrale Rolle im Handlungsfeld „Bildung und Beschäftigung“ ein. Das Vorhaben unterstützt somit die SDG 4.4 und 8.6.

Die Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel des Arbeitsmarktservice Wien.
Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz bis 18 Jahre hat das Arbeitsmarktservice Wien einen klaren Auftrag, Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder keine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen, der den zunehmenden Qualifizierungsanforderungen der Wirtschaft entspricht. Personen ohne Berufsausbildung haben ein geringeres Einkommen und ein wesentlich höheres Risiko arbeitslos zu werden und auch zu bleiben, als Personen mit einer abgeschlossenen Lehrausbildung. Alleine in Wien liegt die Arbeitslosigkeit bei Personen mit max. Pflichtschulabschluss bei 34,4 % und sinkt mit Lehrabschluss auf 12,7 % (Quelle Arbeitsmarkt und Bildung, Stand Dezember 2021).

Die Beauftragung überbetrieblicher Lehrausbildungen (ÜBA) durch das AMS Wien trägt daher maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird. Ebenso wird dem Facharbeiter_innenmangel am Wiener Arbeitsmarkt entgegengewirkt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: ÜBA 1: Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt aus der ÜBA 1

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 1 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

ÜBA 1: Personen, die am 92. Tag nach Beendigung der Maßnahme in einem Dienstverhältnis am regulären Arbeitsmarkt stehen [%] [%]

Istwert

48,59

%

Zielzustand

42,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse

Ziel 2: ÜBA 2: Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in der ÜBA 2

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 2 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

ÜBA 2: Personen, die am 92. Tag nach Beendigung der Maßnahme in einem Dienstverhältnis am regulären Arbeitsmarkt stehen [%] [%]

Istwert

57,35

%

Zielzustand

65,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse

Ziel 3: VLZ: Vermittlung auf Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt über die verlängerte Lehrzeit (VLZ ehemals IBA) bzw. Teilqualifizierung

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der verlängerten Lehre oder Teilqualifizierung absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

VLZ: Personen, die am 92. Tag nach Beendigung der Maßnahme in einem Dienstverhältnis am regulären Arbeitsmarkt stehen [%] [%]

Istwert

37,31

%

Zielzustand

28,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "1. Berufsobergruppe: Büro / Handel / Finanzen, Schwerpunkt Berufsbereich Büro, Recht/Sicherheit/Verwaltung, Kultur / Sprachen / Gesellschaft"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Gesundheit / Medizin / Pflege, Körperpflege/Schönheit"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Holz / Papier / Glas / Keramik, Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen, Mode / Textil / Leder, Chemie / Kunststoff"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Informatik / EDV / Kommunikationstechnik, Medien / Druck / Design, Elektrotechnik / Elektronik"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Lebens- und Genussmittel / Ernährung, Tourismus / Gastgewerbe / Hotellerie, Umwelt / Energie / Rohstoffe"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Maschinen / Fahrzeuge / Metall, Kunst/Kunsthandwerk, Bau / Architektur /Gebäudetechnik"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß §30b und §8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe "Büro/Handel/Finanzen, Schwerpunkt Berufsbereich Handel, Recht/Sicherheit/Verwaltung, Kultur/Sprachen/Gesellschaft"

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den oa. Berufsobergruppen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2022
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-53.976

Tsd. Euro

Plan

-91.249

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

53.976

Tsd. Euro

Plan

91.249

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

53.976

Tsd. Euro

Plan

91.249

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-26.988

Tsd. Euro

Plan

-54.749

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

26.988

Tsd. Euro

Plan

54.749

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.988

Tsd. Euro

Plan

54.749

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-26.988

Tsd. Euro

Plan

-36.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

26.988

Tsd. Euro

Plan

36.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.988

Tsd. Euro

Plan

36.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die geplanten Gesamtkosten für die sieben Einzelvorhaben beliefen sich auf € 72.999.239. Dazu wurde im Vorhaben eine Aufstockungsoption von 25% auf € 91.249.049 vorgesehen.
In der Summe ist auch eine Kostenbeteiligung des WAFF inkludiert.
Die ursprünglichen Bewilligungsbeträge wurden – vor allem aufgrund der Pandemie – nicht ausgeschöpft. Darüberhinaus gab es Kostenbeteiligung des waff in der Höhe von etwas mehr als 5 Mio. €., die hier nicht berücksichtigt sind.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Ohne dieses Angebot kann aufgrund der zu wenigen Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in Wien nicht gewährleistet werden, dass tatsächlich jedem/jeder Jugendlichen ein Angebot zur Berufsausbildung nach der Schule zur Verfügung steht, das durch das Ausbildungspflichtgesetz vorgesehen wird. Dieses Bundesgesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (Ausbildungspflicht).
Personen ohne Berufsausbildung haben ein massiv höheres Risiko arbeitslos zu werden und proportional länger zu bleiben, als Personen mit einer Ausbildung. Alleine in Wien ist die Arbeitslosigkeit bei Personen mit max. Pflichtschule inzwischen bereits bei fast 35%. Die überbetriebliche Lehrausbildung des AMS trägt somit maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird.
Am ÜBA-Ausbildungsjahr 2021/2022 haben insgesamt in Wien 5.574 Jugendliche teilgenommen.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Weibliche Jugendliche sind in der Lehrlingsausbildung unterrepräsentiert. Junge Frauen bevorzugen stärker den Besuch weiterführender mittlerer und höherer Schulen.
Der Anteil weiblicher Lehrlinge (ibw Forschungsbericht 190) ist seit 1990 auf einem relativ konstanten Niveau bei rund 34%. 2021 lag der Wert in Wien bei 37,6%.
Bei den überbetrieblichen Lehrausbildungen lag der Fokus in den letzten Beauftragungen stark auf einer kontinuierlichen Steigerung des Frauenanteils. Vom Ausbildungsjahr 2015/2016 mit einem Frauenanteil von 34,63 % (1.738 von 5.100) steigerte sich die Quote bis ins Ausbildungsjahr 2021/2022 auf (2.128 von 5.574) 45,38%.

Gesamtbeurteilung

Die nachhaltige Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel des Arbeitsmarktservice. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz hat die Bundesregierung dem AMS einen klaren Auftrag erteilt, allen Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder eine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2022 waren insgesamt 17.103 Personen beim AMS Wien lehrstellensuchend vorgemerkt, was einen Anstieg von 865 Jugendlichen gegenüber 2021 bedeutet.
Das AMS Wien bietet jährlich für rund 5.000 Jugendlichen, die keine Lehrplatz bei Betrieben finden, überbetriebliche Ausbildungen gem. §30b und §8b BAG an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Dauer ein Jahr, Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger) und verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA). Für Neueintritte gab es 2020/2021 in der ÜBA1 932 Plätze, in der ÜBA2 320 Plätze und in der verlängerten Lehre und der Teilqualifizierung 455.
Die ggst. sieben Maßnahmen stellen nur einen Teil der gesamten überbetrieblichen Lehrmöglichkeiten dar. Es werden darüber hinaus auch Projekte mit Projektkosten unter 7,5 Mio. Euro sowie Ausbildungsplätze in Ausbildungszentren (z. B. Jugend am Werk oder Berufsausbildungszentrum des BFI) finanziert.
Bei den beauftragen Projekten wurde der Fokus beim Einstieg darauf gelegt, dass Jugendliche, die nicht ausbildungsfit sind, dem festgestellten Bedarf entsprechend, vorgelagerte Angebote ermöglicht werden und vorerst kein ÜBA-Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt wird.

Die Zielwerte für die ÜBA 1 und VLZ konnten erreicht werden, die der ÜBA 2 jedoch nicht. Dies ist sicherlich mit auslaufenden Corona-Situation im Jahr 2021 begründet. Durch die Pandemie waren viele Betriebe in Kurzarbeit und konnten somit keine neuen Lehrlinge einstellen.

Die Ergebnisse bei der ÜBA1 entwickeln sich über die Jahre sehr positiv: 40,32 % 2017, 41,24 % 2018, 41,01 % 2019 und nun 2020 54,23 %, wenngleich 2021 mit 48,59 % ein leichter Rückgang zu bemerkten war.
Bei der ÜBA2 verzeichnet das AMS Wien seit 2017 ein Rückgang bei Arbeitsmarkterfolg: 68,82 % 2017, 64,95 % 2018, 62,54 % 2019 und 54,81 % 2020. 2021 konnte ein kleine Steigerung auf 57,35% erzielt werden.
Angesichts der schwer vermittelbaren Zielgruppe bei der verlängerten Lehre erscheint die Zielerreichung von 37,31 recht positiv.
Sieht man sich die sieben Einzelprojekte an, so war die Berufsobergruppe (BOG) der BOG Lebens- und Genussmittel/Ernährung, Tourismus/Gastgewerbe (über alle drei Ausbildungsarten) mit 43,15% gefolgt von BOG Maschinen/Fahrzeuge/Metall, Kunst/Kunsthandwerk mit 38,47 % und der BOG Büro/Handel/Finanzen, Schwerpunkt Bürobereich mit 37,94 % am erfolgreichsten.
Im Bereich der BOG Büro/Handel/Finanzen Schwerpunkt Handel und Verkauf konnten 36,6%, in der BOG Holz/Papier/Glas/Keramik, Land- und Forstwirtschaft 29,41%, und in der BOG Gesundheit/Medizin/Pflege/Körperpflege/Schönheit 28,43% erreicht werden. Am schwierigsten zeichnete sich die Vermittlung in der BOG Informatik/EDV/Kommunikationstechnik/Medien Druck mit 24,71% ab.
Die individuelle Zielerreichung korreliert in erster Linie auch mit dem jeweiligen Lehrstellenangebot in den betroffenen Ausbildungsbereichen.

Positiv verlaufen auch die Bemühungen den Frauenanteil in der überbetrieblichen Lehre zu steigern.
Weibliche Jugendliche sind in der Lehrlingsausbildung unterrepräsentiert. Junge Frauen bevorzugen stärker den Besuch weiterführender mittlerer und höherer Schulen.
Der Anteil weiblicher Lehrlinge lag laut Statistik der WKO in Wien 2022 bei 37,9%.
Bei den überbetrieblichen Lehrausbildungen lag der Fokus in den letzten Beauftragungen stark auf einer kontinuierlichen Steigerung des Frauenanteils. Vom Ausbildungsjahr 2015/2016 mit einem Frauenanteil von 34,63 % (1.738 von 5.100) steigerte sich die Quote bis ins Ausbildungsjahr2021/2022 auf (2.128 von 5.574) 45,38% und liegt somit über den Wienschnitt bei allen Lehrlingen.


Verbesserungspotentiale

Folgende Änderungen wurden bei der Folgebeauftragung (Ausbildungsjahr 2022/2023) durchgeführt:
Vermittlung auf betriebliche Lehrstellen:
Forcieren überregionales Praktikum / Vermittlung: Verstärkung der Netzwerkbestrebungen im Bereich überregionale Vermittlung, es sollen junge ÜBA-Lehrlinge insbesondere auch auf überregionale Praktikumsplätze vermitteln werden. Hier wird auch stark mit der AMS Landesgeschäftsstelle Niederösterreich kooperiert. Alle ÜBA-Träger arbeiten mit dem Service für Unternehmen des AMS Jugendliche zur Vermittlung von ÜBA Teilnehmer_innen bei gemeldeten offenen Lehrstellen zusammen.
Um den Mädchenanteil zu erhöhen wurde eine Quote über alle vier Ausbildungsformen vorgegeben und von der Festlegung von Mädchengruppen oder Mädchenschwerpunkten abgegangen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen