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Vorhaben

Integrationsjahrgesetz (IJG) – Maßnahmenpaket zur Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Asylwerber:innen

Arbeitsmarktintegrationsgesetz – Maßnahmenpaket zur Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit

2022
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -366.500

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Zielgruppe der Maßnahmen sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, aber auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Integrationsbemühungen sollen so früh wie möglich ansetzen und es soll ein möglichst einheitliches Integrationskonzept verfolgt werden. Auch die Aussicht auf einen positiven Asylbescheid oder subsidiären Schutz soll als Grundlage für Integrationsmaßnahmen schon während des Asylverfahrens gelten, um Inaktivität und Isolation zu vermeiden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Integrationsjahrgesetz (IJG) ist sowohl Element der Umsetzung des Regierungsprogramms 2017-2022 „Rasche Selbsterhaltungsfähigkeit, die Teilnahme am Arbeitsmarkt sowie die erfolgreiche Teilnahme am Bildungssystem sind das Ziel gelungener Integration (S. 38)“, wie auch des Regierungsprogramms 2020-2025 „Die österreichische Integrationspolitik orientiert sich weiterhin an dem Prinzip „Integration durch Leistung“ und dem Grundsatz „fördern und fordern“.“ (S.144) verbunden mit einer „Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Integrationsjahrs“ (S.148).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Einstieg Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in den regulären Arbeitsmarkt

Ausgangszustand 2017:

Ohne diese Maßnahmen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit gestaltet sich der Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt als schwierig, so dass es zu einer länger andauernden Arbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifikation kommen kann.

Zielzustand 2022:

Hinkünftig sollen Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit aktiv am Arbeitsmarkt beteiligt sein, so dass die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet ist.

Istzustand 2022:

Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit haben keinen freien Arbeitsmarktzugang in Österreich. Asylwerber:innen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich arbeiten. Ein Dienstverhältnis ist nur mit einer Beschäftigungsbewilligung des AMS, im Regelfall nach einer AMS Arbeitsmarktprüfung, möglich. Es gibt auch die Möglichkeit für gemeinnützige Hilfstätigkeiten ohne Beschäftigungsbewilligung, die jedoch kein Dienstverhältnis begründen (GVG-B 2005). Asylberechtigte und subsidiär schutzberechtigte Personen haben einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. Bei einer Beschäftigungsaufnahme wird der Aufenthaltstitel aber nicht erfasst, dafür gibt es keine sozialversicherungs- oder fremdenrechtliche Bestimmung; somit gibt es keinen vollständigen Überblick über die Erwerbsintegration dieser Personengruppen.

Datenquelle:
AMS Data Warehouse

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit soll durch Maßnahmen zur Unterstützung beim Spracherwerb, durch Kompetenzclearing, Berufsorientierung etc. im Rahmen eines Integrationsjahres die Chance auf nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und auf gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das verpflichtende Integrationsjahr basiert auf einem System des Förderns und des Forderns. Die je nach vorhandenen Qualifikationen und Vorkenntnissen erforderlichen, modular aufgebauten Maßnahmen werden in einem Integrationspass festgehalten. Die konkreten Integrationsangebote gehen mit der Verpflichtung zur Mitwirkung und der Möglichkeit einer Sanktionierung bei Nichtteilnahme an angebotenen Maßnahmen einher. Hierbei stehen der Spracherwerb, die berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit des Arbeitstrainings im Rahmen eines systematisierten Integrationsjahres im Vordergrund.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-366.500

Tsd. Euro

Plan

-449.921

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

366.500

Tsd. Euro

Plan

449.921

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

366.500

Tsd. Euro

Plan

449.921

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-52.500

Tsd. Euro

Plan

-45.289

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

45.289

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

45.289

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-72.600

Tsd. Euro

Plan

-101.158

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

72.600

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

72.600

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-48.800

Tsd. Euro

Plan

-101.158

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

48.800

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

48.800

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-88.600

Tsd. Euro

Plan

-101.158

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

88.600

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

88.600

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-104.000

Tsd. Euro

Plan

-101.158

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

104.000

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

104.000

Tsd. Euro

Plan

101.158

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Abschätzung der finanziellen Effekte ist durch die veränderte Programmumsetzung im Zeitverlauf komplex. Werden allein die Zahlungen der AMS Arbeitsmarktförderung für Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz im Jahr 2016 als Basislinie vor dem IJG herangezogen, ergeben sich die eingemeldeten Ist-Werte für die Programmumsetzung durch das AMS als Veränderung zur Basislinie. Dieser Zugang ist ein vereinfachender. Eine Abschätzung der sicherlich auch vorhandenen Erträge wie höhere Steuereinnahmen u.a., kann damit nicht abgebildet werden. Die zweckgewidmete Zusatzfinanzierung dieses AMS Programms, welche 2017 und 2018 zentral über die Mittel des § 13 AMPFG in Höhe von € 50 Mio. erfolgte, lief 2018 aus. Die Finanzierung des Integrationsjahres ist seit 2019 aus dem „AMS Regel-Förderbudget“ zu bestreiten. Zudem werden Elemente und Leistungen des Integrationsjahres, wie sie in § 5 IJG angeführt sind, wie Deutschkurse und Kompetenzclearings in den letzten Jahren verstärkt durch den ÖIF erbracht. Aus diesem Grund sind die realisierten finanziellen Auswirkungen für die UG-20 teilweise geringer ausgefallen als die Planwerte.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Gezielte stufenweise Heranführung der Programmteilnehmer:innen zur Integration in den Arbeitsmarkt und damit Erhöhung des Arbeitsangebots in Österreich.

Gesamtbeurteilung

Das Integrationsjahrgesetz (IJG) trat mit 1. September 2017 in Kraft.
Zweck des IJG ist es, nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten und AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungswerte sehr wahrscheinlich ist, durch Maßnahmen, die den Erwerb von Sprachkenntnissen beschleunigen und die Chancen einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern, die gesellschaftliche Teilhabe und die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit zu ermöglichen.
Das Integrationsjahr ist eine auf die Dauer von grundsätzlich einem Jahr angelegte, modular aufgebaute arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahme, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) durchgeführt wird.

Die Zahl der vom AMS durch Qualifizierungen, Unterstützungs- und Beschäftigungsmaßnahmen geförderten asylberechtigten Personen und Personen mit subsidiärem Schutz betrug 2016 32.853 Personen, 2017 40.844, 2018 45.038 Personen, 2019 42.930 Personen, 2020 51.279 und 2021 54.168 Personen. Darunter waren im AMS IJG Programm im engeren Sinn im Jahr 2017 12.936 Personen, 2018 26.372 sowie 2019 20.302 Personen integriert.

Die Zahl der nach AMS Vormerkung registrierten Arbeitsaufnahmen von Asylberechtigten und Personen mit subsidiären Schutz belaufen sich 2017 auf 14.278 Arbeitsaufnahmen, 2018 18.647, 2019 21.890, 2020 20.755 sowie 2021 25.290 Arbeitsaufnahmen. Dabei ist jedoch hinzuweisen, dass Arbeitsaufnahmen dieser Personengruppen auch ohne AMS Vormerkung erfolgen. Diese Beschäftigungsaufnahmen können nur grob abgeschätzt werden.

Die zweckgewidmete Zusatzfinanzierung dieses AMS Programms, welche 2017 und 2018 zentral über die Mittel des § 13 AMPFG in Höhe von € 50 Mio. erfolgte, lief 2018 aus. Die Finanzierung und Abwicklung des Integrationsjahres ist seit 2019 aus dem „AMS Regelbudget“ zu bestreiten. Wesentliche Elemente und Leistungen des Integrationsjahres, wie sie in § 5 IJG angeführt sind, wie Deutschkurse und Kompetenzclearings werden weiterhin, aber teilweise nicht unter der direkten Bezeichnung IJG Maßnahme sowie im höherem Maße durch den ÖIF erbracht. Damit ist es komplexer, die Umsetzung des Gesetzes zu erfassen und zu bewerten.


Verbesserungspotentiale

Eine planbare und nachhaltige Programmfinanzierungsbasis sowie ein strukturiertes und verzahntes Maßnahmenangebot erhöhen die Programmeffektivität.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen