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MASSNAHME

Implementierung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Sicherstellung der technischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Telearbeitsrichtlinie

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Alle Bediensteten im Verwaltungsbereich Arbeit (UG20) verfügen über eine vollständige, moderne, mobile IKT-Ausstattung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Evaluierung der neuen Telearbeitsrichtlinie abgeschlossen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Technische Vollausstattung für mobiles Arbeiten und mobile Erreichbarkeit umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Beginnend mit der Neuausstattung der MitarbeiterInnen im Jahr 2020 konnte die Ausstattung mit mobilen Rechnern bis zum Ende 2020 vollständig abgeschlossen werden.
Start des Pilot-Projekt „Avya-App“ im Sommer 2021.
Vollständiger Roll-Out im gesamten Verwaltungsbereich Arbeit im ersten Quartal 2023 abgeschlossen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze