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Vorhaben

Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen zum Arbeitnehmer:innenschutz

Bundesgesetz mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutzge-setz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG sowie das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden - Sammelnovelle Auflagepflicht

2022
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Arbeitgeber/innen sind derzeit verpflichtet, alle Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Bei Änderungen werden diese regelmäßig aktualisiert, was einen erheblichen bürokratischen Aufwand und damit Kosten zur Folge hat.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahmen zur Entbürokratisierung sollen insbesondere der Verbesserung des Unternehmensumfeldes von Kleinst- und Kleinbetrieben dienen. Dies dient der Umsetzung der Strategie „Förderung von KMU“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Entbürokratisierung und Kostensenkung

Beschreibung des Ziels

Kostensenkung für ca. 200.000 Unternehmen durch Entfall der Auflagepflicht von Gesetzen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kostensenkung durch Entfall der Auflagepflicht [Mio. EUR]

Istwert

15

Mio. EUR

Zielzustand

2

Mio. EUR

Datenquelle: WKO


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Entfall der Auflagepflicht für Gesetze zum Arbeitnehmer:innenschutz

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Verpflichtungen werden in folgenden Gesetzesvorschriften gestrichen: § 24 AZG, § 23 ARG, § 18 Abs. 1 BäckAG, § 9 KA-AZG, § 17 MSchG, § 27 Abs. 1 KJBG, § 60 GlBG, § 125 Abs. 7 und § 129 ASchG (einschließlich der ASchG-Verordnungen) sowie § 23a BEinstG.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die fianzielle Gebarung des Bundes ist von vorliegenden gesetzlichen Maßnahme nicht betroffen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Der Entfall dieser Aushangverpflichtungen betrifft rund 200 000 Unternehmen und entlastet diese um mindestens 2 Mio. Euro jährlich. Es wird von einem Durchschnittswert von 10 Euro pro Unternehmen und Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich allerdings unterschiedlich. Jene Unternehmen, die Arbeitnehmer/innen die gesetzlichen Bestimmungen mittels geeigneter EDV oder geeigneter Telekommunikationsmittel zugänglich machen, hatten schon bisher keine Kosten. Bei jenen Unternehmen, die nach wie vor die entsprechenden Papierausgaben ausgehängt haben, betragen die Ersparnisse zwischen 30 und 60 Euro jährlich.

Gesamtbeurteilung

Durch das Deregulierungsgesetz 2017 sind bestimmte bis 1.7.2017 bestehende Auflagepflichten entfallen (§ 24 Arbeitszeitgesetz, § 23 Arbeitsruhegesetz, § 18 Abs. 1 Bäckereiarbeiter/innengesetz, § 9 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, § 17 Mutterschutzgesetz, § 27 Abs. 1 Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, § 60 Gleichbehandlungsgesetz, § 125 Abs. 7 und § 129 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (inkl. aller ASchG-Verordnungen) sowie im § 23a Behinderten-Einstellungsgesetz). Ziel war eine Entbürokratisierung und damit verbunden eine Entlastung und Kostensenkung für Unternehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt diese Maßnahme und erachtet die Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage als sinnvoll.
Der Entfall der Auflagepflicht sollte laut Erläuternden Bemerkungen zu einer Kostensenkung für rund 200.000 Unternehmen führen. In Österreich beträgt die Zahl sämtlicher Betriebsstätten der aktiven Arbeitgeberunternehmen 264.000 (gerundete Zahl für das Jahr 2020). Diese sind von der gegenständlichen Auflagepflicht betroffen. Durch den Entfall der Auflagepflicht konnten die Unternehmen nachweislich Kosteneinsparungen verzeichnen. Bezüglich der Zahl der entlasteten Unternehmen und dem Ausmaß der Entlastung wurden die gesetzten Erwartungen durch den Anstieg der Arbeitsstätten mit Arbeitnehmern jedenfalls erfüllt bzw. sogar noch übertroffen.
Diese Kostensenkung kann durch nachfolgende Aufschlüsselung dargestellt werden. Aus den oben genannten Daten der Statistik Austria (vgl. „Abgestimmte Erwerbsstatistik und Arbeitsstättenzählung 2020“) ergibt sich die Zahl von rund 264.000 Arbeitsstätten in Österreich, welche von einer Auflagepflicht betroffen wären. Durch die Einhaltung der Auflagepflicht ergeben sich Kosten von rund 55 Euro pro Jahr pro Betrieb für Beischaffung und Auflage der einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften. (31,20 Euro für die Beischaffung des ASchG-Kodex mit einer notwendigen Ergänzung um das GlBG in Höhe von 4 Euro sowie einem personellen Aufwand von 20 Euro). Diese Kosten multipliziert mit der Zahl der oben errechneten Betriebsstätten von 264.000 ergibt eine Kostenersparnis von 14,5 Mio. Euro im Jahr. Der Entfall der Auflagepflicht führt damit zu einer Kosteneinsparung von 14,5 Mio. Euro. Diese Angaben wurden von der WKO zur Verfügung gestellt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.