Vorhaben
Sonderrichtlinie zum Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 inkl. Sonderregelungen aufgrund von COVID-19
BÜNDELUNG: Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Arbeit zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 gebündelt mit Anpassung der Sonderrichtlinie im Jahr 2020 (COVID 19)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -204.145
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mittelrefundierungen der Europäischen Kommission 2017-2019 [€]
Istwert
6.751.872,84€
Zielzustand
15.600.000,00€
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde herangezogen wurde
Beratene Unternehmen 2017-2019 [Anzahl]
Istwert
3.288Anzahl
Zielzustand
1.470Anzahl
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde
Ziel 2: Förderung der sozialen Inklusion, Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mittelrefundierungen der Europäischen Kommission 2017-2019 [€]
Istwert
34.592.517,60€
Zielzustand
40.500.000,00€
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde
Unterstützte Nichterwerbstätige, die keine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren 2017-2019 [Anzahl]
Istwert
10.570Anzahl
Zielzustand
3.600Anzahl
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde
Ziel 3: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mittelrefundierungen der Europäischen Kommission 2017-2019 [€]
Istwert
65.868.213,55€
Zielzustand
61.500.000,00€
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde
Unterstützte Teilnehmende 2017-2019 [Anzahl]
Istwert
72.398Anzahl
Zielzustand
43.000Anzahl
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde
Ziel 4: Unterstützung des Burgenlandes (Übergangsregion)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Mittelrefundierungen der Europäischen Kommission 2017-2019 [€]
Istwert
6.681.263,42€
Zielzustand
7.136.358,54€
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde
Unterstützte Arbeitslose und Nichterwerbstätige 2017-2019 [Anzahl]
Istwert
2.531Anzahl
Zielzustand
920Anzahl
Datenquelle: ESF Durchführungsbericht welcher bei der Überprüfung durch die Europäische Kommission im Jahr 2019 herangezogen wurde
Ziel 5: Aufrechterhaltung von Fördervertragsverhältnissen im Zeitraum der COVID-19 Pandemie
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erlassen und anwenden von Regelungen zur adäquaten Abwicklung von Förderungen bei Ausbruch einer Pandemie (CoVid-19)
Ausgangszustand 2017:
Keine Sonderregelungen für Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit CoVid-19
Zielzustand 2022:
Erlassen und Anwenden von Regelungen zur adäquaten Abwicklung von Förderungen bei Ausbruch einer Pandemie (CoVid-19)
Istzustand 2022:
Adequate Regelungen zur Abwicklung von Förderungen bei Ausbruch der Pandemie (CoVid-19) wurden erlassen
Datenquelle:
www.esf.at
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Umsetzung des operationellen Programms "Beschäftigung Österreich 2014-2020"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für eine ausführliche Beschreibung der gesetzten Maßnahmen wird auf das operationelle Programm „Beschäftigung Österreich 2014-2020“ verwiesen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erlassung von Sonderregelungen für Maßnahmen die auf Grundlage des CoVid-19 Maßnahmengesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt, verschoben oder gänzlich oder teilweise storniert werden mussten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um den außergewöhnlichen Umständen in Zusammenhang mit der CoVid-19 Pandemie Rechnung zu tragen werden Sonderregelungen für die Abwicklung von aus dem ESF finanzierten Fördervorhaben erlassen. Diese ermöglichen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis Ende des Jahres 2020 Folgendes:
-) Rückwirkende Vertragsanpassungen (bis 1.3.2020)
-) Die Übermittlung von Originalbelegen ist für Prüfzwecke nicht erforderlich
-) Anerkennung von elektronischen Belegen
-) Entfall von Kennzeichnungspflichten bei elektronischen Belegen
-) Anerkennung von Kosten die zur Aufrechterhaltung von Strukturen und Systemen in Fördervorhaben anfallen
-) Anerkennung von Überstunden zur Bewältigung der CoVid-19-Krise
-) Anerkennung von Honoraren und Lehreinheiten in der Basisbildung gem. Stundenplan in der Krise, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann
-) Anerkennung von Stornokosten für abgesagte Dienstreisen
-) Anerkennung von Kilometergeld, auch wenn nicht das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel gewählt wurde
-) Anerkennung von elektronischer Bildungsberatung
-) Vereinfachte Prüfung der Angemessenheit von verrechneten Stundensätzen
-) TeilnehmerInnenstammdatenblätter und TeilnehmerInnenlisten müssen nicht mehr unterfertigt werden
-) Verzicht auf die Rückforderung von Fördermitteln
-) Belege werden durch Prüfer zur Vermeidung von Doppelförderungen nicht mehr entwertet
-) Die tatsächliche Auszahlung von Nettogehältern wird nur noch stichprobenartig geprüft
-) Die tatsächliche Bezahlung der Lohnnebenkosten wird nur noch über Bestätigungen Dritter geprüft
Durch diese Einzelmaßnahmen soll eine friktionsfreie Anpassung von Fördervorhaben an die neuen Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit der Krise ermöglicht werden, wobei sowohl die vertraglichen/rechtlichen Aspekte als auch die Veränderung der realen Umstände in die Erstellung der Sonderregelungen eingeflossen sind. Die Maßnahmen führen zu keiner Veränderung des Gesamtbetrages, der über die Sonderrichtlinie abgewickelt wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassung der Sonderrichtlinie
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um Förderstellen als auch den Begünstigten die Bewältigung der COVID-19 Krise zu erleichtern wurde die bestehenden Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 in folgenden Bereichen angepasst:
– Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes der COVID-19 Sonderbestimmungen bis 30.6.2021, um die Förderabwicklung (administrativ und finanziell) zu vereinfachen um die Budgetausschöpfung des operationellen Programms sicherzustellen und auch die Begünstigten bestmöglich bei der Bewältigung der COVID-19 Krise zu unterstützen
– Einarbeitung von Rückmeldungen der Europäischen Kommission zur Erhöhung der Rechtssicherheit für alle Beteiligten (z.B. Kurzarbeitsbeihilfen keine Kofinanzierung und Abrechnung nur tatsächlich erbrachter Leistungen nach Standardeinheitskosten)
– Harmonisierung der Sonderregelungen mit dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und somit Steigerung der Übersichtlichkeit für die Begünstigten
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Sowohl der Transferaufwand als auch die Erträge entstehen durch die Umsetzung und verwaltungstechnische Abwicklung des ESF Programms „Beschäftigung Österreich 2014-2020“.
Die Höhe der Erträge wird durch vorliegende abgeschlossene Vorhaben bestimmt, welche geprüft und in weiterer Folge an die Europäische Kommission gemeldet werden. Bei Prüfungen kann es durch äußere Einflüsse (z.B. Probleme bei durchgeführten Prüfungen) zu Verzögerungen oder zu Kürzungen kommen was die Erstattungsfähigkeit der getätigten Ausgaben durch den ESF betrifft.
Die Transferaufwände welche dem Bund zufallen wurden mathematisch auf Basis der tatsächlich erfolgten Rückflüsse von Seiten der Europäischen Kommission ermittelt. Der den Rückflüssen zu Grunde liegende Transferaufwand wurde dem jeweiligen Vorjahr zugeordnet. Auch bei den Transferaufwänden kann es durch äußere Einflüsse zu Abweichungen kommen was die einzelnen Jahreswerte betrifft. Für beide Bereiche liegen die Abweichungen zu den geplanten Werten jedoch zum überwiegenden Teil darin begründet, dass sich sowohl der Anfall der Transferaufwände als auch die geplanten Erträge lediglich zwischen den einzelnen Kalenderjahren der geplanten Umsetzung (2017-2023) verlagert haben. Dies lag jedoch nicht daran, dass im Rahmen der Umsetzung unvorhergesehene Probleme aufgetreten sind, sondern, dass zu Beginn einer ESF-Förderperiode große Unsicherheiten bestanden, was die zukünftige Umsetzung betraf und zu diesem Zeitpunkt keine genaue Prognose möglich war. Die im Vergleich zur Planung realisierten Erträge und Transferaufwände liegen im Rahmen der Erwartungen.
Neben dem Bund sind auch die Bundesländer zu rund 1/3 an der finanziellen Umsetzung des ESF in Österreich beteiligt.
Das Vorhaben ist mit dem Ende des Beobachtungszeitraumes (Ende 2021) nicht beendet. Entsprechend der für die Umsetzung relevanten Rechtsgrundlagen können in Österreich auf Basis der Sonderrichtlinie bis zum 31.12.2023 Maßnahmen aus dem ESF gefördert werden. Das gesamte finanzielle Umsetzungsvolumen ist jedoch durch das mit der Europäischen Kommission abgestimmte ESF-Programm limitiert, wodurch das Vorhaben auch bereits enden kann, wenn die Österreich zur Verfügung stehenden ESF-Mittel bereits vor dem 31.12.2023 aufgebraucht wurden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
Für die Darstellung der eingetretenen Auswirkungen wird auf die Wirkungsdimension „Gleichstellung“ verwiesen.
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Es wurden Maßnahmen umgesetzt, welche die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung und sonstigen Benachteiligungen verbesserten. Dies erfolgte überwiegend durch die Maßnahmen Jugendcoaching, Berufsausbildungsassistenz oder durch Arbeitsassistenz für Jugendliche. Von den für die gesamte Umsetzungsperiode 2015-2023 geplanten rund 70.000 Teilnahmen konnten bis zum Ende des Beobachtungszeitraumes (2015-2022) rund 67.000 realisiert werden.
Im Durchschnitt wurden in den ersten Jahren der Maßnahmenumsetzung (2015-2018) rund 15.750 arbeitslose Personen erreicht. Bis zum Ende des Beobachtungszeitraumes (2015-2022) ist dieser Durchschnitt auf Grund des Auslaufens der Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 auf rund 11.850 Personen pro Jahr gesunken.
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
Es wurden mit Unterstützung des ESF innovative Ansätze zur Förderung einer gleichstellungsorientierten Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern entwickelt und umgesetzt. Die Maßnahmen zielten auf strukturelle und organisationale Veränderungen in Unternehmen (insb. KMU) sowie auf Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur beruflichen Weiterentwicklung von Frauen ab, wobei 1.680 Frauen erreicht werden sollten. Tatsächlich konnten bis zum Ende des Beobachtungszeitraumes (bis Ende 2022) rund 7.000 Frauen unterstützt werden.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Für die Darstellung der eingetretenen Auswirkungen wird auf die Wirkungsdimension „Gleichstellung“ verwiesen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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