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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

2017
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Menschen mit Behinderung sind trotz genereller Entspannung am Arbeitsmarkt überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Ende Mai 2018 waren 12.036 Personen mit Behinderungen, davon 4.756 Frauen arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit insbesondere von Frauen ist mit minus 3,2 % (Veränderung gegenüber dem Vorjahr) entgegen dem allgemeinen Trend weniger rückläufig als bei Männern (minus 6,4%).

Analog zur gesamtösterreichischen Arbeitsmarktsituation sind Frauen mit Behinderungen innerhalb der Personengruppe der begünstigen Behinderten benachteiligt. Dem Wirkungsziel 3 kommt zur Beseitigung des Umstandes eine wesentliche Bedeutung zu. Nach einem Istzustand von 1,7% im Jahr 2016 konnte im Jahr 2017 eine positive Entwicklung auf 1,57% erreicht werden.