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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

2016
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die allgemeine Arbeitsmarktsituation ist nach wie vor schwierig, steigende Arbeitslosenzahlen benachteiligen Frauen mit Behinderung offenbar noch stärker als andere Gruppen. Dennoch konnte eine leichte Verbesserung in der Situation der Frauen mit Behinderung in Beschäftigung erreicht werden.

Seit Bestand der statistischen Aufzeichnungen im Bereich der Behinderteneinstellung ist ein gegenüber der Gesamtbevölkerung signifikant geringerer Anteil von Frauen an den anerkannten begünstigten Behinderten festzustellen. In den letzten Jahren ist der Trend gewesen, dass bei insgesamt leicht steigender Zahl der begünstigten Behinderten der Anteil der Frauen von 41,8 % (2014) auf nunmehr 42,1% gestiegen ist. Eine stärkere Diskrepanz war beim Anteil der Frauen an den in Beschäftigung stehenden begünstigten Behinderten zu verzeichnen. Die Differenz zwischen den beiden Prozentsätzen konnte 2016 weiter verringert werden. Das Ziel der Parität ist allerdings noch nicht erreicht.