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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

2018
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Analog zur gesamtösterreichischen Arbeitsmarktsituation sind Frauen mit Behinderungen innerhalb der Personengruppe der begünstigten Behinderten benachteiligt, wobei es im Vergleich zum Vorjahr zu einer geringfügigen Veränderung der Situation von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt kam (Verbesserung von 1,57 % auf 1,22 % im Vergleich zum Jahr 2017).

Während 2017 der Frauenanteil bei den begünstigt Behinderten bei 42,72 % lag, stieg er 2018 auf 42,99 % an, dies stellt eine Zunahme von 0,27 % dar. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der begünstigt behinderten Frauen in Beschäftigung von 41,15 % auf 41,77 % an, dies stellt einen Zuwachs von 0,62 % dar.