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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

2019
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Analog zur gesamtösterreichischen Arbeitsmarktsituation sind begünstig behinderte Frauen innerhalb der Personengruppe der begünstigt Behinderte benachteiligt, wobei seit 2017 kontinuierlich Verbesserungen der Situation der weiblichen begünstigt Behinderten am Arbeitsmarkt erzielt werden konnten (Verbesserung von 1,2 % auf 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr). Während 2018 der Frauenanteil der begünstigt Behinderten bei 42,99 % lag, stieg er 2019 auf 43,24 % an, dies stellt eine Zunahme von 0,25 % dar. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der begünstigt behinderten Frauen in Beschäftigung von 41,77 % auf 42,22 % an, dies stellt einen Zuwachs von 0,45 % dar. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ist anzunehmen, dass sich dieser positive Trend 2020 nicht fortsetzen wird.